Altruistische Organ-Lebendspende – Was ist das denn?

Wir fordern seit vielen Jahren die Ermöglichung der altruistischen Organ-Lebendspende.

Gewisse Organe können lebend gespendet werden. Es ist grundsätzlich möglich, die Nieren und einen Teil der Leber von lebendspendenden Personen zu transplantieren. (s. auch unseren Beitrag zur Überkreuz-Lebendspende).

In der Schweiz z.B. sind altruistische Lebendspende für eine Niere erlaubt/ möglich, in Deutschland sind sie nicht erlaubt.

Bei Lebendspenden wird zwischen gerichteten und nicht gerichteten, sogenannten altruistischen Spenden unterschieden. Bei der gerichteten Spende erklärt sich die spendende Person bereit, einer bestimmten empfangenden Person eine Niere oder einen Teil der Leber zu spenden. Es handelt sich in den allermeisten Fällen um Spenden innerhalb der Familie (Eltern, Geschwister, Ehepartnerin oder Ehepartner), aber auch zwischen Freunden. In diesem Fall weiss die spendende Person, wem das Organ zugeteilt wird.

Bei der nicht gerichteten, der sogenannten altruistischen Spende beschließt die spendende Person, eine Niere einer ihr unbekannten empfangenden Person zu spenden. In diesem Fall bleiben spendende und empfangende Person anonym und das Organ wird nach den gleichen Regeln wie bei verstorbenen Spenderinnen und Spendern zugeteilt.

Ein Beispiel gefällig?