Wir hätten so gerne nicht Recht gehabt….

… als wir im Januar des letzten Jahres vorhersagten, dass das am 16.1.2020 beschlossene Organspenderegister nicht wie geplant zum 1.3.2022 in Betrieb gehen wird.

 

Zur Erinnerung: Ausschliesslich deutsche Bürger und Nicht-EU-Ausländer, keine EU-Ausländer, KÖNNEN sich bei der Beantragung/ Abholung eines Personalausweises/ Reisepasses/ Aufenthaltstitels in den Räumen der kommunalen Verwaltung online in ein Register eintragen, um dort ihre Bereitschaft oder ihre Verweigerung, Organe für den Fall ihres Hirntodes zu spenden, zu dokumentieren.

 

Nun deutet das Bundesgesundheitsmysterium an, dass sich die Inbetriebnahme verzögern könnte, weil sich die Bundesländer (!) nicht einigen können, in wessen Verantwortung die (technische) Anbindung der (kommunalen) Ausweisstellen fällt.

Siehe hierzu die Meldungen  aus dem Ärzteblatt…(8.9.2021)

… und aus der Ärztezeitung. (12.11.2021)

Es ist einfach unglaublich, wie kompliziert und rücksichtslos -weil auf dem Rücken der Schwerstkranken- politische Technokraten ihre Lust der Behinderung ausleben, frei nach dem Motto „Ich habe zwar keine Lösung, bewundere aber das Problem!“.

 

Und wir vorhersagen weiter: es wird Schwierigkeiten geben bei der technischen Anbindung der Bildschirme/ Terminals in den kommunalen Ausweisstellen mit dem Zentralregister. Danach werden die Datenschutzbeauftragten den Untergang des Abendlandes prophezeien, u.a. deshalb, weil diese Terminals natürlich nicht auf den Fluren in den Ämtern stehen dürfen, sondern in den Arbeitsräumen der Sachbearbeiter, was natürlich die Personalräte in den Verwaltungen auf den Plan rufen wird, da die Beamten in der Zeit nur bedingt arbeiten können, die die Bürger benötigen, ihre Eingaben in das Register vorzunehmen.

 

Fortsetzung folgt (die obige zweite Verlinkung ist die Fortsetzung der ersten Meldung von 8.9.2021)

Dieses Theater findet nur deshalb statt, weil die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der AfD und der Linken am 16.1.2020 gegen die Einführung der Widerspruchsregelung (WSR) gestimmt hatten, obwohl ihre Wähler die WSR mehrheitlich forderten. (mit Ausnahme der AfD)

 

Ärztetag spricht sich für Überkreuzlebendspende aus

Endlich…

…hat sich der Deutsche Ärztetag für die Ermöglichung der Überkreuzlebendspende ausgesprochen. Dies ist in einigen Ländern Europas schon möglich, in Deutschland (natürlich) nicht. Wo kämen wir hin, wenn wir das machen würden, was bei unseren Nachbarn zur Verringerung von Leid und Tod bereits funktioniert? (Achtung die Frage ist ironisch gemeint)

Hier lesen Sie den Bericht vom Ärztetag 2021.

Organspender – kurzer Ausflug in die Semantik

Wann könnte ein (hirntoter) Patient zum Organspender werden?

Woran könnte eine Organspende scheitern?

Endlich werden die Begrifflichkeiten

„Potenzieller Spender“,

„Qualifizierte Spender“,

„Meldepflichtige Spender“,

„Realisierter Spender“,

geklärt. Hier.

Dank der Organempfänger an die Angehörigen (anonym)

Wir möchten alle Organempfänger auf die seit 2019 gegebene Möglichkeit hinweisen, sich anonym bei der Familie/ den Angehörigen des (unbekannten) Organspenders zu bedanken. 

Hier geht es zur Meldung der DSO.

Welche (weiteren) Möglichkeiten zur Erhöhung der Organspenden gibt es?

Am 16.1.2020 hat der Deutsche Bundestag eine große Möglichkeit zur Linderung des Leids und der Zahl der Sterbenden auf der Warteliste vertan.

Welche (weiteren) Möglichkeiten der Steigerung der Zahl der Organspenden es gibt, beschreibt Dr. Bettina Albers, Deutsche Transplantationsgesellschaft.

Wartelistenpatienten und die Deutsche Rettungsflugwacht

Die Deutsche Rettungsflugwacht (DRF) rettet Leben, indem sie z.B. verunfallte oder akut erkrankte Patienten aus dem Ausland nach Deutschland fliegt, weil die medizinische Versorgung in Deutschland möglicherweise besser ist. 

 

Fördermitglied bei der DRF zu sein, kann auch für Wartelistenpatienten äusserst nützlich sein, denn wenn eine Wartelistenpatientin z.B. im Ausland Urlaub macht und der lang ersehnte Anruf kommt, dass eine Niere für sie zur Transplantation bereit ist, holt die DRF die Patientin zurück nach Deutschland zu ihrem Transplantationszentrum.

 

Aber Achtung: Dies macht die DRF nach eigener Aussage nur, wenn die Patientin im Ausland ist, aber nicht, wenn die Patientin im Inland Urlaub macht. Beispiel: Patientin aus Kiel macht im Allgäu Urlaub, Entfernung 1.000 km, DRF fliegt sie nicht von München nach Kiel. Ist dieselbe Patientin in Dänemark, so wird sie von der DRF geholt. (Alle Beispiele natürlich immer nur bei medizinischer Notwendigkeit).

 

Das haben wir schriftlich von der DRF, allerdings geben dies die Versicherungsbedingungen u.E. nicht her, weswegen wir aktuell in Klärung mit der DRF sind.

 

Wichtig für Wartelistenpatienten: Unabhängig von der o.g. Situation sollten Sie darauf achten, dass Ihr Transplantationszentrum Sie für die Dauer Ihres Urlaubs nicht bei Eurotransplant abmeldet. Sie könnten „Ihre“ Niere verpassen. Zur temporären Abmeldung  wegen Urlaubs gibt es auf Basis der o.g. DRF-Mitgliedschaft keinen Grund.

 

Über die die Fähigkeit der Politik, die Werte der Mehrheit der Bevölkerung …

…  in der gesetzlichen Regelung zu verankern.

Hier bezogen auf die gesetzliche Regelung der Organspende eine interessante Untersuchung.

 

Jetzt schauen wir auf Deutschland und die Abstimmung im Bundestag am 16.01.2020 über die mögliche Einführung der Widerspruchsregelung.

So wurde abgestimmt:

Am 16.01.2020 zeigte das repräsentative ZDF-Politbarometer folgende Zustimmungswerte der Wählerinnen und Wähler der Parteien: 

CDU/CSU:      56%, 

SPD:                59%, 

Grüne:            72%, 

Linke:              59%, 

FDP:                73%, 

AfD:                 47%, 

insgesamt:     61%.

 

Im Prinzip war dies natürlich allen Politikern vorher bekannt. Die Schlüsse überlassen wir Ihnen.

 

Kompaktwissen – Organspende, Hirntod und dessen Diagnostik

Wir haben etwas für Sie zum Lesen, Behalten, Ausdrucken, Weiterleiten, Erinnern…

 

…Informationen im Flyer-Format zur Organspende, Teil 1 und Teil 2 (Prozessablauf).

 

Desgleichen zum Hirntod, Teil 1 und Teil 2.

 

Zu guter Letzt zur Hirntoddiagnostik, Teil 1 und Teil 2.

 

Diese Informationen wurden dem Organspende-Wiki von Pater Schäfer entnommen.

Quod erat expectandum: Die Reform der Organspende greift nicht

Wir können es nicht oft genug wiederholen: Die am 16.1.2020 beschlossene Reform des Transplantationsgesetzes wird nicht zu einer höheren Zahl von Organspenden sorgen. Lesen Sie hier einen Bericht dazu der Frankfurter Rundschau.

Gerne können Sie auch unsere frühere detaillierte Analyse dieses „Reförmchens“ lesen.

Pressemitteilung: Ein Jahr nach Ablehnung der Widerspruchsregelung durch den Bundestag

Pressemitteilung vom 14. Januar 2021

 

1 Jahr nach der Abstimmung gegen die Widerspruchsregelung:

Organspende-Betroffene rechnen mit Baerbock ab 

 

Berlin / Hamburg. Heute gibt die Deutsche Stiftung Organtransplantation die Organspendezahlen für 2020 bekannt. Vor rund einem Jahr, am 16.01.2020, hat die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten gegen die Widerspruchsregelung in der Organspende und für die sogenannte Entscheidungslösung, initiiert von Annalena Baerbock, gestimmt. Nach einem Jahr Entscheidungslösung, ziehen die Betroffenen nun Bilanz und rechnen mit Annalena Baerbock ab. 

 

  • Die Organspenderzahlen sind im Jahr 2020 um 2% auf 913 gesunken. (Quelle: DSO)
  • Die Zahl der entnommenen Organe ist von 2.995 in 2019 auf 2.941 in 2020 gesunken. (Quelle: DSO)
  • Ende 2020 standen 9.200 Menschen auf der Warteliste für eine Transplantation. (Quelle: DSO)

Der Petitionsstarter Dennis Günther-Gemeinhardt hatte mit vielen anderen Betroffenen monatelang für die Widerspruchsregelung gekämpft. Er sammelte mehr als 160.000 Unterschriften mit seiner Petition “Leben retten: Einführung der Widerspruchsregelung!”.

Zazie Knepper von der Initiative Menschen auf der Warteliste bei Eurotransplant hat einen offenen Brief an Annalena Baerbock verfasst. Der offene Brief wird vom Petitionsstarter Günther-Gemeinhardt und weiteren 7.700 Menschen unterstützt und übermorgen, am 16. Januar 2021 verschickt. Im offenen Brief heißt es:

“Guten Tag Frau Baerbock, sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete der GRÜNEN, der Organmangel in Deutschland ist unverändert katastrophal! Vor einem Jahr haben Sie die Widerspruchsregelung verhindert. Haben Sie, Frau Baerbock, damit statt Problemlösungskompetenz eher einen guten Riecher für politische Möglichkeiten bewiesen? Öffentlichkeitswirksame Opposition gegen den jungen Minister der CDU, auf Kosten von Gesundheit und Leben kranker Menschen? […]

Wasser auf die Mühlen der laut tönenden Organspende-Gegner, die sich über die angebliche Enteignung ihrer Organe durch den Staat beschweren. Genauso wenig vorhanden, wie eine Impfpflicht gegen Corona. Querdenken versus Fakten!

Jetzt haben wir es mit einer Pandemie zu tun, man fürchtet sich vor Triage. Triage wird auf uns Patienten seit Jahren angewandt. Bei Eurotransplant wird abgewogen, wer das lebensrettende Organ bekommt und wer nicht. Peinlich und unnötig, in einem der besten Gesundheitssysteme der Welt. Die DSO bestätigt das Ihnen bestens bekannte Systemversagen. Jährlich könnten ab sofort 3.000 bis 4.000 Menschen zusätzlich ein lebensrettendes Organ erhalten.”

 

Die Betroffenen fordern von Annalena Baerbock und den GRÜNEN, das Thema erneut auf die Agenda zu setzen und eine verpflichtende Entscheidungsregelung oder Widerspruchsregelung einzuführen. 

 

Hintergrund: Im Rahmen der Kampagne für die Widerspruchsregelung trafen Günther-Gemeinhardt und weitere Betroffene u.a. auch Annalena Baerbock im Oktober 2019 (s. Pressefoto), den Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery und organisierten eine Protestaktion mit Krankenhausbetten vor dem Bundestag (s. Pressefoto) im November 2018. Eine Übersicht über den Verlauf der Kampagne bietet Ihnen unsere Kampagnen-Chronologie (s. PDF-Datei). 

 

Kurzlink zur Petition:

Change.org/Widerspruchsregelung

 

Link zum offenen Brief: 

https://warteliste-eurotransplant.de/ 

 

Über den Petitionsstarter:

Der Petitionsstarter Dennis Günther-Gemeinhardt (41) lebt in Hamburg und ist seit 13 Jahren herztransplantiert. Der offene Brief wurde von Zazie Knepper (55) von der Initiative Menschen auf der Warteliste bei Eurotransplant geschrieben. Zazie Knepper lebt auch in Hamburg und steht seit 2 Jahren auf der Organwarteliste für eine Niere.

 

Pressekontakt: 

Sowohl der Petitionsstarter Dennis Günther-Gemeinhardt als auch Zazie Knepper stehen für Interviews / für Rückfragen zur Verfügung. Den Kontakt vermittelt Ihnen: Annika Heintz, Leitung Kampagnen bei Change.org e.V., per E-Mail zu erreichen unter aheintz@change.org und telefonisch unter +49-15150748636 (mobil). 

 

Dorotheenstraße 33, DE-10117 Berlin


mail: presse@change.org
phone: +49 (0)30- 27579381

Erfolge & Transparenz: Jahresbericht

 

Auswirkungen der Neuregelung der Organspende vom 16.1.2020

Vor einem Jahr hat der Bundestag nach einer sehr lebhaften Debatte die Einführung der Widerspruchsregelung (WSR) im Transplantationswesen abgelehnt.

 

Wir blicken zurück und nach vorn.

Was bedeutet diese Abstimmung für die ca. 9.200 Patienten die auf ein Organ warten?

 

Seit vielen Jahren stagniert die Zahl der Organspender in Deutschland bei ca. 850 bis 950 pro Jahr. Aktuell warten ca. 9.200 Patienten auf ein Herz, eine Leber, eine Niere oder Lungen. Auf eine Niere wartet ein Dialysepatient ca. neun Jahre. Statistisch sterben jeden Tag drei Patienten, weil es zu wenige Organspenden gibt. 

 

Rückblick

Am 2.9.2018 kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Eröffnung einer gesellschaftlichen und politischen Debatte zur möglichen Einführung der WSR im Transplantationswesen in Deutschland an. Bei der WSR gilt jede volljährige und geistig nicht behinderte Person in Deutschland für den Fall der Feststellung ihres irreversiblen Hirntodes als potenzieller Organspender, außer diese Person hat zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen (oder ihre Angehörigen nach der Hirntodfeststellung). Die WSR würde zu mehr Organspendern führen, dies beweist diese Regelung in allen Ländern Europas, sie gilt überall, nur in Deutschland, Dänemark, Rumänien, Litauen  und Griechenland  gilt sie nicht. In keinem anderen großen Land Europas sterben so viele Menschen wie in Deutschland auf der Organwarteliste, auch bei der Kennzahl „Organspender pro 1 Million Bürger“ liegt Deutschland am Tabellenende.

Diese Debatte fand dann auch ca. 15 Monate lang in allen Medien statt. Politiker aller Parteien, Theologen, Juristen, medizinische Verbände, Journalisten, auf ein Organ Wartende und transplantierte Patienten, Vertreter der beiden christlichen Kirchen, SchauspielerInnen und natürlich „normale“ Bürger haben sich an dieser Debatte beteiligt. Die Gegner einer WSR, auch die im Bundestag, haben sich wahrlich nicht immer durch große Sachkenntnis ausgezeichnet, manchmal hatte man den Eindruck, dass mit allen (un)erlaubten Mitteln die Öffentlichkeit und auch andere Bundestagsabgeordnete manipuliert werden sollten.

 

Die Abstimmung

Am 16.1.2020 standen dann drei Anträge (Gesetze) auf der Tagesordnung des Bundestages zur Abstimmung:

1) Pro WSR (Jens Spahn, CDU, Karl Lauterbach (SPD)

2) Die sog. Erweiterte Zustimmungslösung, (A. Baerbock, Grüne, und S. Pilsinger, CSU; Erläuterung folgt unten.

3) Ein AfD-Antrag, der nicht erläutert werden muss.

 

Nach gut zwei Stunden Bundestagsdebatte wurde, wie bei ethischen Themen üblich, ohne Fraktionsdisziplin abgestimmt. In solchen Fällen wird zuerst über den Gesetzesvorschlag abgestimmt, der die größten Veränderungen bringen würde, also über die WSR. 

292 Abgeordnete stimmten für die WSR, 379 stimmten dagegen bei drei Enthaltungen; die Differenz von 87 bedeutet, dass letztendlich nur 44 Ja-Stimmen gefehlt haben, um die WSR einzuführen. 

Es lohnt ein Blick auf das Ablehnungsverhalten der Parlamentarier bzw. ihre Parteizugehörigkeit:

95,4 % der AfD-Abgeordneten,

89,6 % der Grünen-Abgeordneten,

78,7 % der FDP-Abgeordneten,

61,3 % der Linken-Abgeordneten,

37,6 % der Unionsabgeordneten, 

33,8 % der SPD-Abgeordneten.

 

Diese Ablehnungsquoten sind aus drei Gründen interessant: Das ZDF-Politbarometer vom 17.1.2020 sagte aus, dass 72% der Grünen-Wähler, 73% der FDP-Wähler und 59% der Linken-Wähler die WSR befürworteten.

 

Natürlich müssen Abgeordnete nicht so abstimmen, wie es die Wähler ihrer Parteien wünschen, gleichzeitig drängte und drängt sich der Eindruck auf, dass vor allem die Grünen-Abgeordneten ihrer „Chefin“ Baerbock folgten. Mit Frau Baerbock hatte ich als Teilnehmer einer Gruppe der Change-Org-Petition „Leben retten: Einführung der WSR“ im Oktober 2019 ein Gespräch, das mich zu dieser Einschätzung brachte und bringt.

 

Betrachten wir die weiteren Abstimmungen des Bundestages:  

Nun wurde über den zweiten Gesetzesentwurf (erweiterte Zustimmungslösung) mit folgendem Ergebnis abgestimmt:

 

382 Abgeordnete stimmten dafür und 261 dagegen bei 28 Enthaltungen.

Hierbei fällt auf, dass 19 Abgeordnete der AfD-Fraktion ebenfalls zustimmten, obwohl sie einen eigenen Vorschlag auf der Agenda hatte. Durch diese Mehrheit (und die anschließende sog. dritte Lesung) kam dieser allerdings nicht mehr zur Abstimmung. 

 

Was bringt diese Abstimmungsergebnis für die Menschen auf der Organwarteliste?

Im Wesentlichen bringt das Ergebnis kurz- und mittelfristig nichts, langfristig sehr wahrscheinlich auch nichts, der Berg gebar eine Maus. Im Kern wurde die Beibehaltung der bisher gültigen Zustimmungsregelung beschlossen, d.h., dass eine Organentnahme grundsätzlich nur erlaubt ist, wenn der mögliche Organspender, also nach Feststellung seines irreversiblen Hirntodes, zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat (oder sein nächster Angehöriger).

 

Zusätzlich beinhaltet die verabschiedete Zustimmungsregelung Folgendes:

 

1. Registrierung des Willens zur Organspende in einem Online-Register, das zum 1.3.2022 zur Verfügung stehen soll,

2. Die Ausweisstellen von Bund und Ländern müssen den Bürgern zukünftig (also ab dem 1.3.2022) Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen bzw. bei elektronischer Antragstellung elektronisch übermitteln. Dabei müssen sie auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten sowie auf die Möglichkeit, sich vor Ort, also im Büro des Amtes, oder später in das Online-Register einzutragen, hinweisen,

3. Hausärzte können künftig, also ab dem 1.3.2022, bei Bedarf ihre Patienten alle zwei Jahre, über die Organ– und Gewebespende ergebnisoffen beraten. Das Gesetz sieht auch vor, die Organ- und Gewebespende verstärkt in der ärztlichen Ausbildung zu verankern,

4. Grundwissen zur Organspende soll zudem in den Erste-Hilfe-Kursen im Vorfeld des Erwerbs des Führerscheins vermittelt werden. 

 

Das beschlossene Gesetz bringt formal also bis zum 1.3.2022 nichts für die Menschen auf der Organwarteliste. Informell bringt sie vielleicht ein bisschen, weil durch die politische und gesellschaftliche Diskussion bis zum 16. Januar 2020 mehr Menschen einen Organspendeausweis ausfüllten. Es werden bis zum 1.3.2022 nach wie vor ca. 7.000 Dialysepatienten im Durchschnitt acht Jahre auf eine Niere warten.

Manche dieser Patienten werden im Laufe der Wartezeit so krank/ multimorbide, dass sie nicht mehr transplantabel sind. Patienten, die auf ein Herz, eine Leber oder eine Lunge warten, werden das Organ rechtzeitig erhalten – oder sterben.

 

Zwei Jahre Vorbereitung für die genannten vier Punkte ist eine lange Zeit, Zeit, in der Tausende Menschen sterben werden. Dieser Zeitplan wurde noch vor Beginn der Pandemie in Deutschland beschlossen; ob es so kommen wird, darf bezweifelt werdne.

 

Nachteile des zukünftigen Gesetzes

Zu 1: Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die Organisation, der Aufbau und der Beginn des Betriebs gut zwei Jahre benötigen. Technisch gesehen ist ein solches Register eine kleine Datenbank, die einerseits den schreibenden/ pflegenden/ löschenden Zugriff eines Bürgers (oder eines Bevollmächtigten) auf nur seine Aussagen zur Organspende per PC, Laptop, Tablet, Handy-App, Telefon oder Brief erlauben darf und andererseits berechtigten Dritten (Kliniken) den lesenden Zugriff erlaubt. Ich habe gut 30 Jahre für Europas größten Softwarehersteller gearbeitet, ich traue mir eine Beurteilung zu: Ich schätze den o.g. Aufwand auf max. sechs Monate (wenn man es wirklich will).

 

Zu 2: Die Ausweisstellen von Bund und Ländern sind für deutsche Ausweise zuständig. Es wird also ab dem 1.3.2022 zehn Jahre dauern, bis dann alle Deutschen dieses Informationsmaterial erhalten haben werden, denn die Ausweise gelten 10 Jahre. Die Bürgerin, die im Februar 2022 einen (neuen) Ausweis beantragt, wird also erst im Februar 2032 dieses Aufklärungsmaterial über Organspende erhalten.

 

Dieses Vorgehen bedeutet aber auch, dass die genannten Behörden grundsätzlich keine Ausländer erreichen. 6,5 Millionen Nicht-EU-Ausländer sollen von den Ausländerbehörden informiert werden, wenn diese ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen/ erhalten. Nicht-EU-Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben, erreicht man so nicht, eventuell (je nach Organisation in den Kommunen) erreicht man sie, wenn sie umziehen und sich bei den Meldebehörden ummelden. Wenn sie nicht umziehen, erreicht man sie nicht.

 

Kommen wir zu den 4,7 Millionen EU-Ausländern: Diese benötigen aufgrund der EU-Freizügigkeitsregelung in der Regel keine Aufenthaltsgenehmigung, haben also demzufolge gar keinen Zugang zu diesen Behörden. Auch hier gilt: Je nach Organisation in den Kommunen erreicht man sie nur dann, wenn sie umziehen und sich bei den Meldebehörden ummelden. 

 

OK, bleiben also die meisten, die deutschen Staatsbürger übrig, diese können sich nun also in dem (lästigen) Moment, in dem sie einen Ausweis beantragen oder abholen, informieren lassen und sogar an einem Bildschirm ihren Eintrag in das nationale Organspenderegister vornehmen. Eine solche persönlich-intime Eingabe wird wohl nicht auf dem Flur erfolgen, eher im Arbeitsraum der Beamtin, die Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend.

 

Zu 3) Alle Hausärzte müssen erst einmal aus- und fortgebildet werden, damit sie überhaupt Patienten zum Thema Organspende beraten können.Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie viele Patienten sich dazu beraten lassen wollen, denn der Anlass eines Arztbesuches ist fast immer eine Beschwerde, eine Krankheit, die einer ärztlichen Begutachtung und ggfls. Behandlung bedarf.

 

Zu 4) Na ja, Organisationen der Erste-Hilfe-Ausbildung werden nach Anmeldung Flyer zum Thema Organspende austeilen und das war es dann. Sicherlich nicht schädlich, sicherlich aber auch kaum nützlich.

 

Fazit

Alles in Allem ist diese Gesetzesänderung weder zielführend noch besonders intelligent, sie schiebt eine Lösung in ferne Zukunft und ist deshalb eher nur blinder Aktionismus. Die Menschen die auf ein Organ warten und ihre Angehörigen empfinden dies als ein Versagen auf breiter Front. Dieses Gesetz wird so gut wie nichts bringen, keine Erhöhung der Zahl der Organspender, das Leid und das Sterben auf der Warteliste werden weitergehen. Alle werden mindestens drei oder vier Jahre verlieren, bis das Thema WSR wieder auf die politische und gesellschaftliche Tagesordnung kommen wird. Es wird Tausende Tote kosten!

 

So bleibt es dabei, dass es in Europa nur in Deutschland, Dänemark, Rumänien, Litauen und in Griechenland keine WSR gibt.  In allen sieben Partnerländern Deutschlands des Eurotransplant-Verbundes gilt die WSR. Deutschland profitiert von diesen Regelungen in Österreich, BeNeLux, Kroatien, Slowenien und Ungarn, indem Deutschland aus diesen Ländern relativ viel mehr „Spenderorgane importiert“ als dorthin „exportiert“.

 

Wenn es auf dem Gebiet der Krebsbehandlung oder auf dem Gebiet der Neugeborenenversorgung so viele zu verhindernde Tote gäbe wie auf dem Gebiet der Organtransplantation, sprächen die Medien zu Recht von Skandalen. Menschen auf der Organwarteliste sind leider zu schwach, um auf sich aufmerksam zu machen.

 

Wer vertritt eigentlich die Interessen derer, die auf ein Organ warten?

Der Bundesverband Niere (BN) scheint dies nicht zu tun.

 

Am 10.10.2020 fand in Mainz die Bundesdelegiertenversammlung (BDV) des BN statt. Mitglieder des BN sind ca. 170 Selbsthilfvereine von Nierenkranken im weitesten Sinne, keine Einzelpersonen. Der BN sagt von sich selbst, dass er die Interessen aller Patienten vertritt, also auch die der ca. 7.500 auf eine Niere Wartenden. (Satzung des BN)

Wir von der I.G. Niere NRW e.V. hatten drei Anträge zur Abstimmung gestellt:

 

  1. 1. Der BN möge sich zukünftig für die Widerspruchsregelung aussprechen. (hier unser Antrag im Wortlaut)
  2. 2. Der BN möge sich zukünftig für eine Änderung des Transplantationsgesetzes aussprechen, die die sog. Cross-over-Lebendspende ermöglicht. (hier unser Antrag im Wortlaut)
  3. 3. Der BN möge nicht mehr länger behaupten (Seite 3 unten), dass die Krankenhäuser bei Nichterreichung der sog. Mindestmengen für Nierentransplantationen RÜCKWIRKEND für das Jahr der Nichterreichung die Transplantationen nicht bezahlt bekommen. (hier unser Antrag im Wortlaut) 
  4. Inhaltlich teilen wir natürlich die Meinung der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN).

 

Die BDV hat alle drei Anträge mit grosser Mehrheit abgelehnt.

 

Wir sind fassungslos und fragen uns, welche und wessen Interessen der BN vertritt, offensichtlich nicht die der Patienten, die auf eine Niere warten. Einerseits ist dies (leider) eine demokratische Entscheidung, andererseits sehen wir uns als I.G. Niere NRW e.V. verpflichtet, diese Beschlüsse inhaltlich abzulehnen und uns davon zu distanzieren. Für uns ist die Interessenvertretung aller Dialysepatienten wichtig, egal ob sie auf eine Niere warten oder nicht. Wir werden weiterhin bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Einführung der Widerspruchsregelung einfordern.

 

Die Ablehnung der sog. Cross-over-Lebendspende durch die BDV ist nicht nur völlig unverständlich und sehr ärgerlich sondern auch peinlich, weil es eine inhaltlich identische Forderung der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie vom 24.01.2019 gibt*, die vom Vorstand des BN unterstützt wird. Dass der BN die Cross-over-Lebendspende unterstützt, war uns bis zum 10.10.2020 nicht bekannt und ist auch nicht im Internet auf der Seite des BN zu finden. 

 

Wir hoffen und wünschen uns, dass die am 10.10.2020 neu gewählte Vorsitzende Isabelle Jordans nach ihrer Einarbeitung sowohl eine transparente und offensivere Informationspolitik zu den Mitgliedsverbänden einführt und pflegt wie auch -im Gegensatz zu ihrem Vorgänger- endlich die Interessen der Patienten vertritt, die auf ein Organ warten. Unser erster Eindruck nach ihrer Amtsübernahme am 10.10.2020 nachmittags ist vorsichtig optimistisch. Wir unterstützen selbstverständlich Frau Jordans, wo wir können und geben ihr den verdienten Vertrauensvorschuss.

 

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