Am 16.1.2020 beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“. Es sieht u.A. vor, ab dem 1.3.2022 ein sog. Organspenderegister in Betrieb zu nehmen, in das Bürger vor/ bei/ mit der Beantragung/ Abholung eines Personalausweises oder Reisepasses in den kommunalen zuständigen Ämtern ihre (Nicht-)Bereitschaft zur postmortalen Organspende erklären und in das berechtigte Ärzte der (Organ-)Entnahme-Kliniken Einsicht nehmen dürfen/ können/ sollen, ob der Verstorbene sich dort eingetragen hat bzw. hat eintragen lassen.
Dieses Register wird nicht zum 1.3.2022 in Betrieb gehen. Obwohl es gesetzlich festgelegt wurde.
Wir finden es schlimm, dass wir diese Nachricht aus der FAZ erhalten und nicht bei dem für die Erstellung und den Betrieb des Registers zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizintechnik. Dort haben wir mehrfach zum Thema Inbetriebnahme angefragt und keinerlei Antwort erhalten. –> UPDATE: MITTLERWEILE HAT UNS DAS O.G. BUNDESINSTITUT BESTÄTIGT, DASS DAS REGISTER FRÜHESTENS ENDE 2022 IN BETRIEB GEHEN WIRD. BEGRÜNDUNG: PANDEMIEBEDINGT KÖNNTEN NICHT ALLE KRANKENHÄUSER DEN TECHNISCHEN ZUGANG ZUM REGISTER ZUM 1.3.2022 SICHERSTELLEN.
Passend zu den Themen Unfähigkeit und Register siehe auch hier.
Ob es auf dem Gebiet der Digitalisierung besser wird?
Ein etwas andere Sicht auf ein altbekanntes Problem beschreibt Jutta Falke-Ischinger in ihrem Hauptstadtbrief. Sie stellt eine interessante Verbindung zwischen der Klimaschutzbewegung und den Wartelistenpatienten her.
Auch in diesem Jahr wurde von den zuständigen Kontrollgremien festgestellt, dass die Bestimmungen des Transplantationsgesetzes eingehalten wurden.
… als wir im Januar des letzten Jahres vorhersagten, dass das am 16.1.2020 beschlossene Organspenderegister nicht wie geplant zum 1.3.2022 in Betrieb gehen wird.
Zur Erinnerung: Ausschliesslich deutsche Bürger und Nicht-EU-Ausländer, keine EU-Ausländer, KÖNNEN sich bei der Beantragung/ Abholung eines Personalausweises/ Reisepasses/ Aufenthaltstitels in den Räumen der kommunalen Verwaltung online in ein Register eintragen, um dort ihre Bereitschaft oder ihre Verweigerung, Organe für den Fall ihres Hirntodes zu spenden, zu dokumentieren.
Nun deutet das Bundesgesundheitsmysterium an, dass sich die Inbetriebnahme verzögern könnte, weil sich die Bundesländer (!) nicht einigen können, in wessen Verantwortung die (technische) Anbindung der (kommunalen) Ausweisstellen fällt.
Siehe hierzu die Meldungen aus dem Ärzteblatt…(8.9.2021)
… und aus der Ärztezeitung. (12.11.2021)
Es ist einfach unglaublich, wie kompliziert und rücksichtslos -weil auf dem Rücken der Schwerstkranken- politische Technokraten ihre Lust der Behinderung ausleben, frei nach dem Motto „Ich habe zwar keine Lösung, bewundere aber das Problem!“.
Und wir vorhersagen weiter: es wird Schwierigkeiten geben bei der technischen Anbindung der Bildschirme/ Terminals in den kommunalen Ausweisstellen mit dem Zentralregister. Danach werden die Datenschutzbeauftragten den Untergang des Abendlandes prophezeien, u.a. deshalb, weil diese Terminals natürlich nicht auf den Fluren in den Ämtern stehen dürfen, sondern in den Arbeitsräumen der Sachbearbeiter, was natürlich die Personalräte in den Verwaltungen auf den Plan rufen wird, da die Beamten in der Zeit nur bedingt arbeiten können, die die Bürger benötigen, ihre Eingaben in das Register vorzunehmen.
Fortsetzung folgt (die obige zweite Verlinkung ist die Fortsetzung der ersten Meldung von 8.9.2021)
Dieses Theater findet nur deshalb statt, weil die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der AfD und der Linken am 16.1.2020 gegen die Einführung der Widerspruchsregelung (WSR) gestimmt hatten, obwohl ihre Wähler die WSR mehrheitlich forderten. (mit Ausnahme der AfD)
Endlich…
…hat sich der Deutsche Ärztetag für die Ermöglichung der Überkreuzlebendspende ausgesprochen. Dies ist in einigen Ländern Europas schon möglich, in Deutschland (natürlich) nicht. Wo kämen wir hin, wenn wir das machen würden, was bei unseren Nachbarn zur Verringerung von Leid und Tod bereits funktioniert? (Achtung die Frage ist ironisch gemeint)
Hier lesen Sie den Bericht vom Ärztetag 2021.
Wann könnte ein (hirntoter) Patient zum Organspender werden?
Woran könnte eine Organspende scheitern?
Endlich werden die Begrifflichkeiten
„Potenzieller Spender“,
„Qualifizierte Spender“,
„Meldepflichtige Spender“,
„Realisierter Spender“,
geklärt. Hier.
Wir möchten alle Organempfänger auf die seit 2019 gegebene Möglichkeit hinweisen, sich anonym bei der Familie/ den Angehörigen des (unbekannten) Organspenders zu bedanken.
Hier geht es zur Meldung der DSO.
Am 16.1.2020 hat der Deutsche Bundestag eine große Möglichkeit zur Linderung des Leids und der Zahl der Sterbenden auf der Warteliste vertan.
Welche (weiteren) Möglichkeiten der Steigerung der Zahl der Organspenden es gibt, beschreibt Dr. Bettina Albers, Deutsche Transplantationsgesellschaft.
Die Deutsche Rettungsflugwacht (DRF) rettet Leben, indem sie z.B. verunfallte oder akut erkrankte Patienten aus dem Ausland nach Deutschland fliegt, weil die medizinische Versorgung in Deutschland möglicherweise besser ist.
Fördermitglied bei der DRF zu sein, kann auch für Wartelistenpatienten äusserst nützlich sein, denn wenn eine Wartelistenpatientin z.B. im Ausland Urlaub macht und der lang ersehnte Anruf kommt, dass eine Niere für sie zur Transplantation bereit ist, holt die DRF die Patientin zurück nach Deutschland zu ihrem Transplantationszentrum.
Aber Achtung: Dies macht die DRF nach eigener Aussage nur, wenn die Patientin im Ausland ist, aber nicht, wenn die Patientin im Inland Urlaub macht. Beispiel: Patientin aus Kiel macht im Allgäu Urlaub, Entfernung 1.000 km, DRF fliegt sie nicht von München nach Kiel. Ist dieselbe Patientin in Dänemark, so wird sie von der DRF geholt. (Alle Beispiele natürlich immer nur bei medizinischer Notwendigkeit).
Das haben wir schriftlich von der DRF, allerdings geben dies die Versicherungsbedingungen u.E. nicht her, weswegen wir aktuell in Klärung mit der DRF sind.
Wichtig für Wartelistenpatienten: Unabhängig von der o.g. Situation sollten Sie darauf achten, dass Ihr Transplantationszentrum Sie für die Dauer Ihres Urlaubs nicht bei Eurotransplant abmeldet. Sie könnten „Ihre“ Niere verpassen. Zur temporären Abmeldung wegen Urlaubs gibt es auf Basis der o.g. DRF-Mitgliedschaft keinen Grund.
… in der gesetzlichen Regelung zu verankern.
Hier bezogen auf die gesetzliche Regelung der Organspende eine interessante Untersuchung.
Jetzt schauen wir auf Deutschland und die Abstimmung im Bundestag am 16.01.2020 über die mögliche Einführung der Widerspruchsregelung.
So wurde abgestimmt:
Am 16.01.2020 zeigte das repräsentative ZDF-Politbarometer folgende Zustimmungswerte der Wählerinnen und Wähler der Parteien:
CDU/CSU: 56%,
SPD: 59%,
Grüne: 72%,
Linke: 59%,
FDP: 73%,
AfD: 47%,
insgesamt: 61%.
Im Prinzip war dies natürlich allen Politikern vorher bekannt. Die Schlüsse überlassen wir Ihnen.
Wir haben etwas für Sie zum Lesen, Behalten, Ausdrucken, Weiterleiten, Erinnern…
…Informationen im Flyer-Format zur Organspende, Teil 1 und Teil 2 (Prozessablauf).
Desgleichen zum Hirntod, Teil 1 und Teil 2.
Zu guter Letzt zur Hirntoddiagnostik, Teil 1 und Teil 2.
Diese Informationen wurden dem Organspende-Wiki von Pater Schäfer entnommen.
Wir können es nicht oft genug wiederholen: Die am 16.1.2020 beschlossene Reform des Transplantationsgesetzes wird nicht zu einer höheren Zahl von Organspenden sorgen. Lesen Sie hier einen Bericht dazu der Frankfurter Rundschau.
Gerne können Sie auch unsere frühere detaillierte Analyse dieses „Reförmchens“ lesen.