Nicht nur das Fehlen der Widerspruchsregelung erklärt die viel zu niedrige Zahl der Organspender.
Die sog. „Entnahmekrankenhäuser“ haben ebenfalls einen großen Anteil am Missstand.
Lesen Sie die Hintergründe.
…aus Belgien, das die Thematik der Wartezeit für eine Organtransplantation aus einer etwas anderen Sicht darstellt.
Die Befragten warten auf die Eröffnung des APPLE-stores in Brüssel.
Hier geht es zum Video.
Wir alle kämpfen nahezu jeden Tag des Jahres um Aufmerksamkeit bei den Medien und bei den Politikern für unser gemeinsames Anliegen. Zum Tag der Organspende bekommen wir diese Aufmerksamkeit geschenkt. Auf Basis unseres offenen Briefes vom 1.3.2023 an das BMG, alle Gesundheitsminister und alle MdB lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Bündnisses ProTransplant (bei dem auch wir Mitglied sind) zum Tag der Organspende am 3.6.2023.
… Nachteile diese für viele Organwartepatienten haben könnte.
Hier wird das Verfahren beschrieben, wie es in vielen unserer Nachbarländern funktioniert.
Am 26.4.2023 fand eine Anhörung im Bundestag bzw. im Gesundheitsausschuss des BT, dazu statt. Fast alle Sachverständigen sprachen sich für die Über-Kreuz-Lebendspende aus. Hier geht es zur Aufzeichnung der Anhörung. (auf das untere Foto klicken)
Hier der zugehörige Artikel aus dem Ärzteblatt.
Es scheint also so zu sein, dass Überkreuz-Lebendspenden bald in Deutschland ermöglicht werden. Wir sehen das mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Der Vorteil wäre eine leichte Steigerung der Nierentransplantationen (Prof. Budde von der Charité spricht von „bis zu 150 möglichen Empfängern“); wir sehen den Nachteil, dass die Politik wieder einen Grund finden wird, uns zu sagen:
„Jetzt wartet doch mal ein paar Jahre, dann evaluieren wir das, dann sehen wir weiter. Eine Angenommene Zustimmung oder auch Widerspruchsregelung genannt, wollen wir erst mal nicht.“
Und die Angenommene Zustimmung würde zu erheblich mehr Organspenden führen. Aber das sagten und schrieben wir schon einige Dutzend Male….
Unter dem Strich bleiben bei uns Zweifel, ob es richtig ist, zuerst diesen Teil-Aspekt des Organmangels zu bearbeiten. Immerhin gibt es Risiken für die Spender. Würde man zuerst die Angenommene Zustimmung einführen, gäbe es erst mal keine Risiken für die potenziellen Lebendspender.
*sog. „Rohrkrepierer-Gesetz“
Unser Offener Brief vom 01.03.2023 an alle MdB wurde u.A. wie folgt beantwortet, sinngemäß:
Nun warten Sie bitte ab, bis das am 16.01.2020 vom Bundestag beschlossene ‚Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende‘ seine Wirkung entfaltet.
Die Wartezeiten für eine Niere liegen in Deutschland mittlerweile bei ca. neun Jahren. In Spanien warten Patienten ca. ein Jahr, in Österreich ca. 14 Monate (nach auf-die Warteliste-kommen).
Das o.g. Gesetz vom 16.01.2020 beinhaltet u.A. den
c) also könnten sich max. 4,96 Mio. Bürger in das Register eintragen.
Das ist die Zahl der theoretisch möglichen Organspender auf Basis des neuen Registers, immer vorausgesetzt, es gäbe nur Zustimmungen für die Organspende (was extrem unwahrscheinlich ist). Höchstwahrscheinlich sind es im Endeffekt genau die Menschen, die sowieso schon jetzt einen Organspendeausweis besitzen; es ist davon auszugehen, dass die Zahl der zusätzlichen, potenziellen Organspender im niedrigen zweistelligen Bereich liegt.
Soviel zur Mathematik und Soziologie.
Fazit: Das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ wird nicht wirken, weil es offensichtlich aus juristischer, fachverwaltungstechnischer, arbeitsprozessuraler (kommunaler) und soziologisch-mathematischer Sicht nicht zu Ende gedacht ist.
Was wünschen wir uns?
Dass die Politiker im Bundestag souverän sind und ihre Fehlentscheidung von 2020 erkennen und diese revidieren.
Das Bündnis ProTransplant* hat heute einen Offenen Brief an die deutschen Gesundheitsminister und alle MdBs veröffentlicht. Der Brief wird am 1.3.2023 in Berlin im Bundesgesundheitsministerium übergeben.
*Hinter dem link finden Sie alle Informationen.
Sicherlich wäre die Einführung der Widerspruchsregelung ein großer Schritt zur Erhöhung der Organspendezahlen und zur Verringerung der Wartezeit auf ein Organ.
Was könnte darüber hinaus hilfreich sein? Von Nachbarn lernen.
Der Chefredakteur der Ärzte-Zeitung bezieht klar Stellung.
So klar müssten es auch deutsche Gesundheitspolitiker sagen.
Machen sie aber nicht, weil sie unnötige Angst vor kleinen, aber lauten Minderheiten haben.
Hier gibt es zusätzliche sachliche Informationen des MDR.
TAZ bedeutet leider nicht „Transplantationen am Zenit“ sondern „Die Tageszeitung“. Diese hat ein sehr aufschlussreiches Interview mit dem Medizinischen Leiter der DSO geführt.
Seit der fatalen Bundestags-Entscheidung vom 16.1.2020 hat sich nichts verbessert für die Wartepatienten (was zu erwarten war und auch ist, selbst wenn das Register morgen vorhanden wäre.)
Kein Politiker, der damals gegen die Widerspruchsregelung gestimmt hat, kümmert sich, Hilfe ist von diesen Politikern nicht zu erwarten.
Wir Patienten müssen uns selbst helfen und freuen uns über die Unterstützung aller involvierten Mediziner und des DIATRA-Verlags.
Dazu diese Pressemitteilung.
„Im Jahr 2022 war bei der Hälfte der möglichen Organspenden, die nicht realisiert werden konnten, eine fehlende Einwilligung hierfür der Grund. Gleichzeitig ist auffällig, dass diese Ablehnung der Organspende in weniger als einem Viertel der Fälle auf einem bekannten schriftlichen (7,3 Prozent) oder mündlichen (16,3 Prozent) Willen der Verstorbenen basierte.“
Das ist der Kernsatz der Pressemitteilung der DSO vom 16.1.2023, dem dritten Jahrestag der fatalen Bundestagsentscheidung zum Thema Organspende.
Das Deutsche Ärzteblatt führte vor dem Hintergrund der miserablen Organspendezahlen ein Interview mit dem medizinischen Vorstand der DSO. Zwischen den Zeilen steht ein glasklares Plädoyer für die Widerspruchsregelung.