„Keine christliche Verpflichtung zur Organspende“ lautet die Kernbegründung einer Stellungnahme der EKD zum Thema Widerspruchsregelung.
Wir können da nur zustimmen, unser Standpunkt war und ist, dass es keine Verpflichtung für irgendjemanden geben darf, Organe zu spenden oder zu empfangen. Von daher gibt es auch kein Recht auf eine Organspende. Was den Unterschied ausmacht zwischen unserer Sehweise und der Sehweise der beiden Kirchen in Deutschland: Wir halten es für absolut zumutbar, dass jemand einen Widerspruch zur Organspende abgibt, der keine Organe spenden will. Und zusätzlich legen wir sehr viel Wert auf Semantik: Wenn man einen Widerspruch (zur Organspende) abgeben kann, kann von einer möglichen Verpflichtung (zur Organspende) sowieso keine Rede sein.