Die Schweiz führt die Widerspruchsregelung ein – Deutschland immer noch nicht

In einer Volksabstimmung haben am 15.5.2022 gut 60% der abstimmenden Bevölkerung für die Ablösung der Zustimmungsregelung zugunsten der Widerspruchsregelung (WSR) gestimmt. Dies bedeutet, dass grundsätzlich jeder Mensch, der in der Schweiz auf einer Intensivstation eines Krankenhauses einen irreversiblen Hirnausfall erleidet, als Organspender in Frage kommt, ausser: er hat zu Lebzeiten dem widersprochen. Die Angehörigen haben ebenfalls ein Widerspruchsrecht, gibt es keine Angehörigen, dürfen keine Organe entnommen werden.

 

Die WSR soll im Laufe des Jahres 2024 umgesetzt/ eingeführt werden, zuvor will die Schweiz ein entsprechendes Widerspruchsregister aufbauen/ einführen.

 

Damit bleiben in ganz Europa nur diese Länder mit der Zustimmungsregelung bei der Organspende übrig:

 

  • Dänemark
  • Rumänien
  • Litauen
  • Griechenland
  • Deutschland.

In den letzten Jahren haben Frankreich, die Niederlande, England, Schottland, Wales, Irland und nun eben die Schweiz die WSR eingeführt, alle mit dem Ziel, so die Zahl der Organspenden erhöhen zu können.

Deutschland versagt bekanntermaßen.

 

Eine Denk-Anregung.