„Im Jahr 2022 war bei der Hälfte der möglichen Organspenden, die nicht realisiert werden konnten, eine fehlende Einwilligung hierfür der Grund. Gleichzeitig ist auffällig, dass diese Ablehnung der Organspende in weniger als einem Viertel der Fälle auf einem bekannten schriftlichen (7,3 Prozent) oder mündlichen (16,3 Prozent) Willen der Verstorbenen basierte.“
Das ist der Kernsatz der Pressemitteilung der DSO vom 16.1.2023, dem dritten Jahrestag der fatalen Bundestagsentscheidung zum Thema Organspende.