Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod. Was ist das denn?

Wir fordern seit vielen Jahren die Möglichkeit der post-mortem-Organspende auch nach Feststellung des sog. Herz-Kreislauf-Tods. Es bedeutet genau nicht, dass jeder Mensch, dessen Herz/ Kreislauf nicht mehr schlägt/ läuft, automatisch Organspender wird.

Sondern handelt es sich hierbei um eine besondere Form der Palliativ-Begleitung.

 

In Deutschland sind post-mortem-Organentnahmen laut aktuellem Transplantationsgesetz nur nach der Feststellung des sog. Hirntods erlaubt.

 

In vielen Ländern Europas ist die post-mortem-Organentnahme auch nach Feststellung des Herz-Kreislauf-Tods erlaubt; dies bedeutet, dass

einem Patienten, der auf der Intensivstation liegt

und

künstlich beatmet wird

und

eine infauste Prognose hat

und

bei dem ein Teil-Hirntod festgestellt wurde

und

in seiner Patientenverfügung für diesen Fall eine Organspende gewollt hat

und

dessen Angehörige nach Rücksprache mit den Ärzten für genau diese Konstellation einer Organentnahme zugestimmt haben, die künstliche Beatmung abgestellt wird

und

demzufolge dann nach 5 bis 30 Minuten verstirbt.

Die Angehörigen können natürlich dem Sterbeprozess beiwohnen. Je nach Land lässt man ihn nach Herzstillstand ca. 5 bis 20 Minuten unangetastet (no-touch-phase). Nach dieser Zeit wird dieser Patient wie ein hirntoter potentieller Organspender behandelt.

In den Niederlanden und in der Schweiz sind knapp über 50% der post-mortem-Organspender solche nach Herz-Kreislauf-Tod. Solche Fälle sind statistisch ähnlich selten wie Organspender nach Hirntod, machen also ebenso weniger als 0,1% der Versterbenden aus. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass in Deutschland durch die Einführung der Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod die Zahl der Organspenden im Idealfall verdoppelt werden könnte und damit das Sterben und das Leid der Organ-Wartepatienten erheblich vermindert werden könnte.

Siehe hierzu auch folgende Information.