… in der gesetzlichen Regelung zu verankern.
Hier bezogen auf die gesetzliche Regelung der Organspende eine interessante Untersuchung.
Jetzt schauen wir auf Deutschland und die Abstimmung im Bundestag am 16.01.2020 über die mögliche Einführung der Widerspruchsregelung.
So wurde abgestimmt:
Am 16.01.2020 zeigte das repräsentative ZDF-Politbarometer folgende Zustimmungswerte der Wählerinnen und Wähler der Parteien:
CDU/CSU: 56%,
SPD: 59%,
Grüne: 72%,
Linke: 59%,
FDP: 73%,
AfD: 47%,
insgesamt: 61%.
Im Prinzip war dies natürlich allen Politikern vorher bekannt. Die Schlüsse überlassen wir Ihnen.
Wir haben etwas für Sie zum Lesen, Behalten, Ausdrucken, Weiterleiten, Erinnern…
…Informationen im Flyer-Format zur Organspende, Teil 1 und Teil 2 (Prozessablauf).
Desgleichen zum Hirntod, Teil 1 und Teil 2.
Zu guter Letzt zur Hirntoddiagnostik, Teil 1 und Teil 2.
Diese Informationen wurden dem Organspende-Wiki von Pater Schäfer entnommen.
Wir können es nicht oft genug wiederholen: Die am 16.1.2020 beschlossene Reform des Transplantationsgesetzes wird nicht zu einer höheren Zahl von Organspenden sorgen. Lesen Sie hier einen Bericht dazu der Frankfurter Rundschau.
Gerne können Sie auch unsere frühere detaillierte Analyse dieses „Reförmchens“ lesen.
Pressemitteilung vom 14. Januar 2021
1 Jahr nach der Abstimmung gegen die Widerspruchsregelung:
Organspende-Betroffene rechnen mit Baerbock ab
Berlin / Hamburg. Heute gibt die Deutsche Stiftung Organtransplantation die Organspendezahlen für 2020 bekannt. Vor rund einem Jahr, am 16.01.2020, hat die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten gegen die Widerspruchsregelung in der Organspende und für die sogenannte Entscheidungslösung, initiiert von Annalena Baerbock, gestimmt. Nach einem Jahr Entscheidungslösung, ziehen die Betroffenen nun Bilanz und rechnen mit Annalena Baerbock ab.
Der Petitionsstarter Dennis Günther-Gemeinhardt hatte mit vielen anderen Betroffenen monatelang für die Widerspruchsregelung gekämpft. Er sammelte mehr als 160.000 Unterschriften mit seiner Petition “Leben retten: Einführung der Widerspruchsregelung!”. Zazie Knepper von der Initiative Menschen auf der Warteliste bei Eurotransplant hat einen offenen Brief an Annalena Baerbock verfasst. Der offene Brief wird vom Petitionsstarter Günther-Gemeinhardt und weiteren 7.700 Menschen unterstützt und übermorgen, am 16. Januar 2021 verschickt. Im offenen Brief heißt es: “Guten Tag Frau Baerbock, sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete der GRÜNEN, der Organmangel in Deutschland ist unverändert katastrophal! Vor einem Jahr haben Sie die Widerspruchsregelung verhindert. Haben Sie, Frau Baerbock, damit statt Problemlösungskompetenz eher einen guten Riecher für politische Möglichkeiten bewiesen? Öffentlichkeitswirksame Opposition gegen den jungen Minister der CDU, auf Kosten von Gesundheit und Leben kranker Menschen? […]
Wasser auf die Mühlen der laut tönenden Organspende-Gegner, die sich über die angebliche Enteignung ihrer Organe durch den Staat beschweren. Genauso wenig vorhanden, wie eine Impfpflicht gegen Corona. Querdenken versus Fakten!
Jetzt haben wir es mit einer Pandemie zu tun, man fürchtet sich vor Triage. Triage wird auf uns Patienten seit Jahren angewandt. Bei Eurotransplant wird abgewogen, wer das lebensrettende Organ bekommt und wer nicht. Peinlich und unnötig, in einem der besten Gesundheitssysteme der Welt. Die DSO bestätigt das Ihnen bestens bekannte Systemversagen. Jährlich könnten ab sofort 3.000 bis 4.000 Menschen zusätzlich ein lebensrettendes Organ erhalten.”
Die Betroffenen fordern von Annalena Baerbock und den GRÜNEN, das Thema erneut auf die Agenda zu setzen und eine verpflichtende Entscheidungsregelung oder Widerspruchsregelung einzuführen.
Hintergrund: Im Rahmen der Kampagne für die Widerspruchsregelung trafen Günther-Gemeinhardt und weitere Betroffene u.a. auch Annalena Baerbock im Oktober 2019 (s. Pressefoto), den Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery und organisierten eine Protestaktion mit Krankenhausbetten vor dem Bundestag (s. Pressefoto) im November 2018. Eine Übersicht über den Verlauf der Kampagne bietet Ihnen unsere Kampagnen-Chronologie (s. PDF-Datei).
Kurzlink zur Petition:
Change.org/Widerspruchsregelung
Link zum offenen Brief:
https://warteliste-eurotransplant.de/
Über den Petitionsstarter:
Der Petitionsstarter Dennis Günther-Gemeinhardt (41) lebt in Hamburg und ist seit 13 Jahren herztransplantiert. Der offene Brief wurde von Zazie Knepper (55) von der Initiative Menschen auf der Warteliste bei Eurotransplant geschrieben. Zazie Knepper lebt auch in Hamburg und steht seit 2 Jahren auf der Organwarteliste für eine Niere.
Pressekontakt:
Sowohl der Petitionsstarter Dennis Günther-Gemeinhardt als auch Zazie Knepper stehen für Interviews / für Rückfragen zur Verfügung. Den Kontakt vermittelt Ihnen: Annika Heintz, Leitung Kampagnen bei Change.org e.V., per E-Mail zu erreichen unter aheintz@change.org und telefonisch unter +49-15150748636 (mobil).
Dorotheenstraße 33, DE-10117 Berlin
mail: presse@change.org phone: +49 (0)30- 27579381 Erfolge & Transparenz: Jahresbericht
Vor einem Jahr hat der Bundestag nach einer sehr lebhaften Debatte die Einführung der Widerspruchsregelung (WSR) im Transplantationswesen abgelehnt.
Wir blicken zurück und nach vorn.
Was bedeutet diese Abstimmung für die ca. 9.200 Patienten die auf ein Organ warten?
Seit vielen Jahren stagniert die Zahl der Organspender in Deutschland bei ca. 850 bis 950 pro Jahr. Aktuell warten ca. 9.200 Patienten auf ein Herz, eine Leber, eine Niere oder Lungen. Auf eine Niere wartet ein Dialysepatient ca. neun Jahre. Statistisch sterben jeden Tag drei Patienten, weil es zu wenige Organspenden gibt.
Rückblick
Am 2.9.2018 kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Eröffnung einer gesellschaftlichen und politischen Debatte zur möglichen Einführung der WSR im Transplantationswesen in Deutschland an. Bei der WSR gilt jede volljährige und geistig nicht behinderte Person in Deutschland für den Fall der Feststellung ihres irreversiblen Hirntodes als potenzieller Organspender, außer diese Person hat zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen (oder ihre Angehörigen nach der Hirntodfeststellung). Die WSR würde zu mehr Organspendern führen, dies beweist diese Regelung in allen Ländern Europas, sie gilt überall, nur in Deutschland, Dänemark, Rumänien, Litauen und Griechenland gilt sie nicht. In keinem anderen großen Land Europas sterben so viele Menschen wie in Deutschland auf der Organwarteliste, auch bei der Kennzahl „Organspender pro 1 Million Bürger“ liegt Deutschland am Tabellenende.
Diese Debatte fand dann auch ca. 15 Monate lang in allen Medien statt. Politiker aller Parteien, Theologen, Juristen, medizinische Verbände, Journalisten, auf ein Organ Wartende und transplantierte Patienten, Vertreter der beiden christlichen Kirchen, SchauspielerInnen und natürlich „normale“ Bürger haben sich an dieser Debatte beteiligt. Die Gegner einer WSR, auch die im Bundestag, haben sich wahrlich nicht immer durch große Sachkenntnis ausgezeichnet, manchmal hatte man den Eindruck, dass mit allen (un)erlaubten Mitteln die Öffentlichkeit und auch andere Bundestagsabgeordnete manipuliert werden sollten.
Die Abstimmung
Am 16.1.2020 standen dann drei Anträge (Gesetze) auf der Tagesordnung des Bundestages zur Abstimmung:
1) Pro WSR (Jens Spahn, CDU, Karl Lauterbach (SPD)
2) Die sog. Erweiterte Zustimmungslösung, (A. Baerbock, Grüne, und S. Pilsinger, CSU; Erläuterung folgt unten.
3) Ein AfD-Antrag, der nicht erläutert werden muss.
Nach gut zwei Stunden Bundestagsdebatte wurde, wie bei ethischen Themen üblich, ohne Fraktionsdisziplin abgestimmt. In solchen Fällen wird zuerst über den Gesetzesvorschlag abgestimmt, der die größten Veränderungen bringen würde, also über die WSR.
292 Abgeordnete stimmten für die WSR, 379 stimmten dagegen bei drei Enthaltungen; die Differenz von 87 bedeutet, dass letztendlich nur 44 Ja-Stimmen gefehlt haben, um die WSR einzuführen.
Es lohnt ein Blick auf das Ablehnungsverhalten der Parlamentarier bzw. ihre Parteizugehörigkeit:
95,4 % der AfD-Abgeordneten,
89,6 % der Grünen-Abgeordneten,
78,7 % der FDP-Abgeordneten,
61,3 % der Linken-Abgeordneten,
37,6 % der Unionsabgeordneten,
33,8 % der SPD-Abgeordneten.
Diese Ablehnungsquoten sind aus drei Gründen interessant: Das ZDF-Politbarometer vom 17.1.2020 sagte aus, dass 72% der Grünen-Wähler, 73% der FDP-Wähler und 59% der Linken-Wähler die WSR befürworteten.
Natürlich müssen Abgeordnete nicht so abstimmen, wie es die Wähler ihrer Parteien wünschen, gleichzeitig drängte und drängt sich der Eindruck auf, dass vor allem die Grünen-Abgeordneten ihrer „Chefin“ Baerbock folgten. Mit Frau Baerbock hatte ich als Teilnehmer einer Gruppe der Change-Org-Petition „Leben retten: Einführung der WSR“ im Oktober 2019 ein Gespräch, das mich zu dieser Einschätzung brachte und bringt.
Betrachten wir die weiteren Abstimmungen des Bundestages:
Nun wurde über den zweiten Gesetzesentwurf (erweiterte Zustimmungslösung) mit folgendem Ergebnis abgestimmt:
382 Abgeordnete stimmten dafür und 261 dagegen bei 28 Enthaltungen.
Hierbei fällt auf, dass 19 Abgeordnete der AfD-Fraktion ebenfalls zustimmten, obwohl sie einen eigenen Vorschlag auf der Agenda hatte. Durch diese Mehrheit (und die anschließende sog. dritte Lesung) kam dieser allerdings nicht mehr zur Abstimmung.
Was bringt diese Abstimmungsergebnis für die Menschen auf der Organwarteliste?
Im Wesentlichen bringt das Ergebnis kurz- und mittelfristig nichts, langfristig sehr wahrscheinlich auch nichts, der Berg gebar eine Maus. Im Kern wurde die Beibehaltung der bisher gültigen Zustimmungsregelung beschlossen, d.h., dass eine Organentnahme grundsätzlich nur erlaubt ist, wenn der mögliche Organspender, also nach Feststellung seines irreversiblen Hirntodes, zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat (oder sein nächster Angehöriger).
Zusätzlich beinhaltet die verabschiedete Zustimmungsregelung Folgendes:
1. Registrierung des Willens zur Organspende in einem Online-Register, das zum 1.3.2022 zur Verfügung stehen soll,
2. Die Ausweisstellen von Bund und Ländern müssen den Bürgern zukünftig (also ab dem 1.3.2022) Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen bzw. bei elektronischer Antragstellung elektronisch übermitteln. Dabei müssen sie auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten sowie auf die Möglichkeit, sich vor Ort, also im Büro des Amtes, oder später in das Online-Register einzutragen, hinweisen,
3. Hausärzte können künftig, also ab dem 1.3.2022, bei Bedarf ihre Patienten alle zwei Jahre, über die Organ– und Gewebespende ergebnisoffen beraten. Das Gesetz sieht auch vor, die Organ- und Gewebespende verstärkt in der ärztlichen Ausbildung zu verankern,
4. Grundwissen zur Organspende soll zudem in den Erste-Hilfe-Kursen im Vorfeld des Erwerbs des Führerscheins vermittelt werden.
Das beschlossene Gesetz bringt formal also bis zum 1.3.2022 nichts für die Menschen auf der Organwarteliste. Informell bringt sie vielleicht ein bisschen, weil durch die politische und gesellschaftliche Diskussion bis zum 16. Januar 2020 mehr Menschen einen Organspendeausweis ausfüllten. Es werden bis zum 1.3.2022 nach wie vor ca. 7.000 Dialysepatienten im Durchschnitt acht Jahre auf eine Niere warten.
Manche dieser Patienten werden im Laufe der Wartezeit so krank/ multimorbide, dass sie nicht mehr transplantabel sind. Patienten, die auf ein Herz, eine Leber oder eine Lunge warten, werden das Organ rechtzeitig erhalten – oder sterben.
Zwei Jahre Vorbereitung für die genannten vier Punkte ist eine lange Zeit, Zeit, in der Tausende Menschen sterben werden. Dieser Zeitplan wurde noch vor Beginn der Pandemie in Deutschland beschlossen; ob es so kommen wird, darf bezweifelt werdne.
Nachteile des zukünftigen Gesetzes
Zu 1: Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die Organisation, der Aufbau und der Beginn des Betriebs gut zwei Jahre benötigen. Technisch gesehen ist ein solches Register eine kleine Datenbank, die einerseits den schreibenden/ pflegenden/ löschenden Zugriff eines Bürgers (oder eines Bevollmächtigten) auf nur seine Aussagen zur Organspende per PC, Laptop, Tablet, Handy-App, Telefon oder Brief erlauben darf und andererseits berechtigten Dritten (Kliniken) den lesenden Zugriff erlaubt. Ich habe gut 30 Jahre für Europas größten Softwarehersteller gearbeitet, ich traue mir eine Beurteilung zu: Ich schätze den o.g. Aufwand auf max. sechs Monate (wenn man es wirklich will).
Zu 2: Die Ausweisstellen von Bund und Ländern sind für deutsche Ausweise zuständig. Es wird also ab dem 1.3.2022 zehn Jahre dauern, bis dann alle Deutschen dieses Informationsmaterial erhalten haben werden, denn die Ausweise gelten 10 Jahre. Die Bürgerin, die im Februar 2022 einen (neuen) Ausweis beantragt, wird also erst im Februar 2032 dieses Aufklärungsmaterial über Organspende erhalten.
Dieses Vorgehen bedeutet aber auch, dass die genannten Behörden grundsätzlich keine Ausländer erreichen. 6,5 Millionen Nicht-EU-Ausländer sollen von den Ausländerbehörden informiert werden, wenn diese ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen/ erhalten. Nicht-EU-Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben, erreicht man so nicht, eventuell (je nach Organisation in den Kommunen) erreicht man sie, wenn sie umziehen und sich bei den Meldebehörden ummelden. Wenn sie nicht umziehen, erreicht man sie nicht.
Kommen wir zu den 4,7 Millionen EU-Ausländern: Diese benötigen aufgrund der EU-Freizügigkeitsregelung in der Regel keine Aufenthaltsgenehmigung, haben also demzufolge gar keinen Zugang zu diesen Behörden. Auch hier gilt: Je nach Organisation in den Kommunen erreicht man sie nur dann, wenn sie umziehen und sich bei den Meldebehörden ummelden.
OK, bleiben also die meisten, die deutschen Staatsbürger übrig, diese können sich nun also in dem (lästigen) Moment, in dem sie einen Ausweis beantragen oder abholen, informieren lassen und sogar an einem Bildschirm ihren Eintrag in das nationale Organspenderegister vornehmen. Eine solche persönlich-intime Eingabe wird wohl nicht auf dem Flur erfolgen, eher im Arbeitsraum der Beamtin, die Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend.
Zu 3) Alle Hausärzte müssen erst einmal aus- und fortgebildet werden, damit sie überhaupt Patienten zum Thema Organspende beraten können.Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie viele Patienten sich dazu beraten lassen wollen, denn der Anlass eines Arztbesuches ist fast immer eine Beschwerde, eine Krankheit, die einer ärztlichen Begutachtung und ggfls. Behandlung bedarf.
Zu 4) Na ja, Organisationen der Erste-Hilfe-Ausbildung werden nach Anmeldung Flyer zum Thema Organspende austeilen und das war es dann. Sicherlich nicht schädlich, sicherlich aber auch kaum nützlich.
Fazit
Alles in Allem ist diese Gesetzesänderung weder zielführend noch besonders intelligent, sie schiebt eine Lösung in ferne Zukunft und ist deshalb eher nur blinder Aktionismus. Die Menschen die auf ein Organ warten und ihre Angehörigen empfinden dies als ein Versagen auf breiter Front. Dieses Gesetz wird so gut wie nichts bringen, keine Erhöhung der Zahl der Organspender, das Leid und das Sterben auf der Warteliste werden weitergehen. Alle werden mindestens drei oder vier Jahre verlieren, bis das Thema WSR wieder auf die politische und gesellschaftliche Tagesordnung kommen wird. Es wird Tausende Tote kosten!
So bleibt es dabei, dass es in Europa nur in Deutschland, Dänemark, Rumänien, Litauen und in Griechenland keine WSR gibt. In allen sieben Partnerländern Deutschlands des Eurotransplant-Verbundes gilt die WSR. Deutschland profitiert von diesen Regelungen in Österreich, BeNeLux, Kroatien, Slowenien und Ungarn, indem Deutschland aus diesen Ländern relativ viel mehr „Spenderorgane importiert“ als dorthin „exportiert“.
Wenn es auf dem Gebiet der Krebsbehandlung oder auf dem Gebiet der Neugeborenenversorgung so viele zu verhindernde Tote gäbe wie auf dem Gebiet der Organtransplantation, sprächen die Medien zu Recht von Skandalen. Menschen auf der Organwarteliste sind leider zu schwach, um auf sich aufmerksam zu machen.
Der Bundesverband Niere (BN) scheint dies nicht zu tun.
Am 10.10.2020 fand in Mainz die Bundesdelegiertenversammlung (BDV) des BN statt. Mitglieder des BN sind ca. 170 Selbsthilfvereine von Nierenkranken im weitesten Sinne, keine Einzelpersonen. Der BN sagt von sich selbst, dass er die Interessen aller Patienten vertritt, also auch die der ca. 7.500 auf eine Niere Wartenden. (Satzung des BN)
Wir von der I.G. Niere NRW e.V. hatten drei Anträge zur Abstimmung gestellt:
Die BDV hat alle drei Anträge mit grosser Mehrheit abgelehnt.
Wir sind fassungslos und fragen uns, welche und wessen Interessen der BN vertritt, offensichtlich nicht die der Patienten, die auf eine Niere warten. Einerseits ist dies (leider) eine demokratische Entscheidung, andererseits sehen wir uns als I.G. Niere NRW e.V. verpflichtet, diese Beschlüsse inhaltlich abzulehnen und uns davon zu distanzieren. Für uns ist die Interessenvertretung aller Dialysepatienten wichtig, egal ob sie auf eine Niere warten oder nicht. Wir werden weiterhin bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Einführung der Widerspruchsregelung einfordern.
Die Ablehnung der sog. Cross-over-Lebendspende durch die BDV ist nicht nur völlig unverständlich und sehr ärgerlich sondern auch peinlich, weil es eine inhaltlich identische Forderung der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie vom 24.01.2019 gibt*, die vom Vorstand des BN unterstützt wird. Dass der BN die Cross-over-Lebendspende unterstützt, war uns bis zum 10.10.2020 nicht bekannt und ist auch nicht im Internet auf der Seite des BN zu finden.
Wir hoffen und wünschen uns, dass die am 10.10.2020 neu gewählte Vorsitzende Isabelle Jordans nach ihrer Einarbeitung sowohl eine transparente und offensivere Informationspolitik zu den Mitgliedsverbänden einführt und pflegt wie auch -im Gegensatz zu ihrem Vorgänger- endlich die Interessen der Patienten vertritt, die auf ein Organ warten. Unser erster Eindruck nach ihrer Amtsübernahme am 10.10.2020 nachmittags ist vorsichtig optimistisch. Wir unterstützen selbstverständlich Frau Jordans, wo wir können und geben ihr den verdienten Vertrauensvorschuss.
*Seite 1, Seite 2, Seite 3, Seite 4
Wann wird die (Gesundheitspolitik-) Politik wach und beendet ihr Versagen bei der Linderung des Leids und der Anzahl der Toten unter den nierenkranken Patienten, insbesondere unter den ca. 100.000 Dialysepatient in Deutschland?
Nachdem wir auf Jahre hinaus keine Besserung (=Steigerung der Zahl der Organspender) erwarten können (Absage an die Widerspruchsregelung und teilweise Nicht-Befolgung der Gesetzesnovelle vom 1.4.2019) böte sich noch die Reform des Transplantationsgesetzes hinsichtlich der Nieren-Lebendspende an.
Hier erfahren Sie alles Wissenswerte.
Organspende – das bedeutet Krankheit, banges Warten und unendliche Dankbarkeit, wenn alles geklappt hat. Wie aber verläuft eine Transplantation und wie sieht ein neues Leben danach aus? 3sat zeigt die dreiteilige Dokumentation „Organspende – Ich will leben!“ von Barbara Frauchiger aus der Schweizer Reihe „DOK“ am Mittwoch, 19. August 2020, ab 20.15 Uhr. Sie begleitet Menschen, die auf ein Organ warten oder bereits eines erhalten haben und zeigt den Verlauf der Organtransplantation. Außerdem kommen Ärztinnen und Ärzte zu Wort, die sich immer wieder mit medizinischen und ethischen Fragen konfrontiert sehen. Mehr.
Man muss die Doku nicht live sehen, sie ist auch in der Mediathek von 3sat.
Die mit der Bundestagsabstimmung am 16.1.2020 beendete Debatte zur Änderung der Organspenderegelung wurde von manchen Gegnern der Widerspruchsregelung (WSR) unehrlich und mit falschen Behauptungen geführt. Allerdings waren die Befürworter der WSR auch nicht gerade kreativ. Hier finden Sie einen Beitrag, den wir uns während der Debatte gewünscht hätten.
Nach der Entscheidung des Bundestages vom 16.1.2020 gegen die Einführung der Widerspruchsregelung hat der „Bundesverband Niere“ seine Mitgliedsverbände mit diesem Schreiben darüber informiert. Der Bundesverband hat diese Nachricht nicht mit seinen Mitgliedsverbänden abgestimmt.
Lesen Sie hier unsere Stellungnahme dazu.
„Sehr geehrte Herren Gilmer, Mroncz, Koczor,
sehr geehrte Damen und Herren Vorstände der Mitgliedsverbände, -vereine und Selbsthilfegruppen,
wir nehmen Bezug zu dem Brief des Bundesverbands Niere vom 21. Januar.
Dieser Brief enthält einige Ungenauigkeiten, fachlich-sachliche Lücken/ Fehler und Unterstellungen auf die wir eingehen wollen:
Von den staatstragenden Parteien CDU/ CSU und SPD haben 62% bzw. 66% der Abgeordneten der von Gesundheitsminister Spahn und anderen vorgeschlagenen Widerspruchsregelung (WSR) zugestimmt, während fast 96% der AfD und fast 90% der grünen Abgeordneten diese ablehnten. Eine bemerkenswerte und im wahrsten Wortsinne entscheidende Koalition von AfD und Grünen. Es ist nachvollziehbar, dass im Umkehrschluss bei der Abstimmung der sog. (modifizierten) Zustimmungslösung diese eine Mehrheit fand.
Das repräsentative ZDF-Politbarometer vom 16.1.2020 zeigte, dass z.B. 61% aller Bürger in Deutschland die WSR befürworten, 72% der Grünen-Wähler, 73% der FDP-Wähler; nur die Wähler der AfD lagen mit ihrer Zustimmung unter 50% nämlich bei 47%. All dies hatte offenbar weder für die Mehrheit der MdB noch für den Bundesverband Niere eine Bedeutung.
Wie Sie wissen, haben sich vor ca. einem Jahr die folgenden Selbsthilfegruppen/ Verbände/ Vereine in einem Offenen Brief an alle MdB für die Einführung der WSR ausgesprochen:
– Landesverband Niere Bayern e.V.
– I.G. Niere NRW e.V.
– Gegen den Tod auf der Organ-Warteliste e.V.
– Hilfsgemeinschaft der Dialysepatienten und Transplantierten Regensburg / Straubing e.V.
– Verein leberkrankes Kind e.V.
– GIOS – Gemeinnützige Interessengemeinschaft OrganSpende e.V.
– Herzkinder Ostfriesland e.V.
– Leben Spenden! e.V.
– PKD Familiäre Zystennieren e.V.
– Heim Dialyse Patienten e.V.
– Interessengemeinschaft Nierenkranker Nordbaden e.V.
– Regionalgruppe Vechta im Landesverband Niere Niedersachsen e.V.
– Regionalgruppe Osnabrück im Landesverband Niere Niedersachsen e.V.
– Organtransplantierte Ostfriesland e.V.
– Interessengemeinschaft Niere Rhein-Ahr-Eifel e.V.
– Das zweite Leben – Nierenlebendspende e.V.
– Deutsche Akademie für Tranplantationsmedizin e.V.
– Thüringische Gesellschaft für Philosophie e.V.
– Regionalgrupppe Würzburg und Umland im Bundesverband der Organtransplantierten e.V.
– Transplantationsbetroffene e.V. Bayern
– Fördergemeinschaft Deutsche Kinderherzzentren e.V.
– Trans-Dia Sport Deutschland e.V.
– Junge Helden e.V..
All dies hatte offenbar keine Bedeutung für den Bundesverband Niere.
Darüber hinaus hatten sich die folgenden Fachgesellschaften/ Organisationen für die Einführung der WSR ausgesprochen:
– die Bundesärztekammer
– der Deutsche Ärztetag
– alle Gesundheitsminister der Länder (September 2018)
– die Ärztekammer Westfalen-Lippe
– die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
– die Deutsche Gesellschaft für Urologie
– die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie
– die Deutsche Transplantationsgesellschaft
– die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie
– die Vereinigung der Intensivärzte
– die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin
– die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
– die Patientenbeauftragte der Bundesregierung
– die Deutsche Stiftung Organtransplantation
– das Netzwerk Organspende NRW e.V.
– diverse Universitäts-/Transplantationskliniken.
Auf CHANGE.ORG haben mehr als 150.000 Bürger die Einführung der WSR gefordert, es war im letzten Jahr in Deutschland die Petition mit den meisten Unterstützern. All dies hatte offenbar keine Bedeutung für den Bundesverband Niere.
Wir finden es schon sehr erstaunlich, dass der Bundesverband Niere nun alle o.g. Selbsthilfegruppen/ Verbände/ Organisationen nebst ihren teilweise schwerkranken, dialysepflichtigen Unterstützern dadurch diskreditiert indem er behauptet, dass
– die mediale und gesellschaftliche Diskussion der letzten Monate dem Bundesverband Niere/ den Nierenkranken geschadet habe; das Gegenteil ist richtig: Der Bayerische Rundfunk hat am Nachmittag des 16.1.2020 mitgeteilt, dass der auf seiner Homepage angebotene Download von Organspenderausweisen die Server zusammenbrechen liess, die Nachfrage nach Organspenderausweisen auf unseren Informationsveranstaltungen und Vorträgen ist seit dem 16.1.2020 sprunghaft gestiegen. Alle Menschen, die mit uns sprechen, bedauern die Entscheidung des Bundestages,
– die o.g. Verbände/ Organisationen offenbar den „Hintergedanken“ gehabt hatten, den „betroffenen Menschen und der Gesellschaft Angst einzuflössen“,
– um „anschliessend zu verkünden, dass die Widerspruchslösung das Allheilmittel und die alleinige Lösung“ sei. Das Gegenteil ist richtig: Alle Unterstützer der WSR haben immer wieder gesagt, dass die WSR nur zusammen mit den strukturellen, organisatorischen und finanziellen Änderungsmassnahmen (grösstenteils zum 1.4.2019 umgesetzt) wirken kann.
Wir teilen diese Diskreditierungen keinesfalls und fragen uns, wem sie nützen könnten; den Nierenkranken, deren Interessen der Bundesverband Niere in etlichen anderen Punkten/ Themen gut vertritt, bestimmt nicht. Allerdings teilen wir die Einschätzung des Bundesverband Niere, dass die Diskussion der letzten Monate teilweise dramatisch und polemisch geführt wurde; leider von den Gegnern der WSR, die den juristischen, moralischen und ethischen Untergang Deutschlands herbeigeredet haben und zwar mit unwahren Behauptungen wie z.B:
– „in Schweden ist mit der Einführung der WSR die Zahl der Organspende nicht gestiegen“, das Gegenteil ist richtig, die Zahl hat sich verdoppelt (WELT, 1.12.2018);
– „in den Niederlanden, wo auch die WSR gilt, ist die Zahl der Organspenden geringer als in Deutschland“, das Gegenteil ist richtig: in den Niederlanden gilt aktuell die Zustimmungslösung,
– „Schweigen darf niemals Zustimmung bedeuten“, das Gegenteil ist richtig, wir nennen nur zwei Beispiele von Dutzenden: wenn Sie kein Testament machen und somit schweigen, gilt der staatliche Standard der gesetzlichen Erbfolge. Wenn Sie vom Amtsgericht die Nachricht erhalten, dass Sie geerbt haben und Sie widersprechen der Erbschaft nicht (schweigen also) dann müssen Sie das Erbe antreten, selbst wenn es nur Verbindlichkeiten sein sollten
Die WSR ist in 31 Ländern Europas der Normalfall (ab 1. Juli kommen die Niederlande als 32. Land hinzu), in all diesen Ländern wurde die WSR eingeführt, um mehr Organspenden/ Transplantationen zu ermöglichen. Einige dieser Länder haben ein (Online-)Register eingeführt, das in Deutschland im Frühjahr 2022 durch die nun entschiedene sog. (erweiterte) Zustimmungslösung ebenfalls realisiert werden soll. Ein solches Register hätte selbstverständlich auch im Fall der WSR für die Entnahmeklinik beweisen können, dass der Organspender nicht widersprochen hat und dass jeder jederzeit online oder per Brief oder per Telefon seine Entscheidung ändern/ löschen/ abgeben kann und dies bestätigt bekommt. Dies sind elementare Eigenschaften einer zeitgemäßen Datenbank, nichts anderes ist ein Register.
Darüber hinaus entnehmen wir dem Brief mit Befremden, dass der Bundesverband Niere jetzt, nach 15 Jahren der erfolglosen Einführung der elektronischen Patientenakte, diese immer noch anstelle eines Registers favorisiert, um die Entscheidung pro oder contra Organspende abzulegen.
Zum Thema Mindestmengenregelung im Bereich der Nierentransplantation sind wir, was das Ziel angeht, einer Meinung mit dem Bundesverband Niere, allerdings ist es u.E. nach fahrlässig, Ängste zu erzeugen, indem der Bundesverband Niere schreibt „…möchte man nicht im Dezember des Jahres an einem Zentrum gelistet sein, dem noch die 25. Transplantation fehlt.“ Eine NTX ist nicht planbar wie ein Kaiserschnitt oder eine Knieoperation, den/ die man unter bestimmten Umständen ein paar Tage vorziehen könnte. Es ist nicht das TP-Zentrum, das eine Niere irgendwo anfordert, sondern EUROTRANSPLANT bietet sie dem TP-Zentrum an. Darüber hinaus ist die Aussage des Bundesverband Niere „Alle Kliniken, die am Jahresende weniger als 25 Nierentransplantationen vorgenommen haben, erhalten von den Krankenkassen rückwirkend keine Kostenerstattung für das gesamte Jahr“ falsch. Dem ist keineswegs so, wie uns die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen bestätigte. Die Krankenhäuser werden verpflichtet, zu Mitte Juli eines Jahres eine Prognose abzugeben, ob sie für das Folgejahr ebenfalls davon ausgehen, die Mindestmenge von 25 zu erreichen. Selbst, wenn sie am Ende des (darauffolgenden) Jahres weniger als 25 NTX vorgenommen haben sollten, würden sie natürlich trotzdem alle vorgenommen NTX erstattet bekommen! Krankenhaus und Krankenkassen würden die Situation analysieren und gemeinsam entscheiden, welcher Weg hinsichtlich NTX im Folgejahr zu gehen ist.
Ob der am 16.1.2020 vom Bundestag vorgezeichnete Weg der richtige ist, wird die Zukunft zeigen. Wir wünschen Ihnen und uns allen viel Erfolg bei der Unterstützung der Nierenkranken, der Förderung der Organspende und bei der Wahl der nachhaltigen patientenorientierten Kommunikationsform.
viele Grüße
Ihre I.G. Niere NRW e.V.
Mario Rosa-Bian Günter Feuerhack
Wir finden, hinter diesem link verbirgt sich ein kleines journalistisches Juwel.
Kein Plädoyer für die Organspende und Widerspruchsregelung, aber auch keins dagegen.
Das lesen wir gerne und geben die Information gerne an Sie weiter: Der ehemalige Verfassungsrichter (und heutige Mediator) Hans-Jürgen Papier sieht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Einführung der sog. Widerspruchsregelung bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen werden von uns geteilt und befürwortet und sollten eigentlich Gegner der Widerspruchsregelung beruhigen. Seien wir mal optimistisch. Lesen Sie selbst.