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„Keine christliche Verpflichtung zur Organspende“ lautet die Kernbegründung einer Stellungnahme der EKD zum Thema Widerspruchsregelung.
Wir können da nur zustimmen, unser Standpunkt war und ist, dass es keine Verpflichtung für irgendjemanden geben darf, Organe zu spenden oder zu empfangen. Von daher gibt es auch kein Recht auf eine Organspende. Was den Unterschied ausmacht zwischen unserer Sehweise und der Sehweise der beiden Kirchen in Deutschland: Wir halten es für absolut zumutbar, dass jemand einen Widerspruch zur Organspende abgibt, der keine Organe spenden will. Und zusätzlich legen wir sehr viel Wert auf Semantik: Wenn man einen Widerspruch (zur Organspende) abgeben kann, kann von einer möglichen Verpflichtung (zur Organspende) sowieso keine Rede sein.
Pro 1 Million Bürger sind es in Deutschland knapp 10 Organspender, in Spanien sind es über 40.
Kann man die Argumente pro Widerspruchsregelung besser zusammenfassen als das Urologenportal der Deutschen Gesellschaft für Urologie?
Wir finden diese Zusammenfassung auf jeden Fall sehr gut und deshalb verlinken wir sie hier.
Die aktuelle, dramatische Entwicklung der Organspenderzahlen in Deutschland, speziell in NRW, hat das Netzwerk Organspende zu einer Presseerklärung veranlasst, die hier eingesehen werden kann. Damit kann das Problem zwar akut nicht gelöst werden, zeigt aber den Mehrwert und die Absichten des Netzwerkes.
Hier der Bericht aus dem Ärzteblatt.