Wir fordern seit vielen Jahren die Ermöglichung der Überkreuz-Lebendspende.
Wir müssen unterscheiden zwischen „normalen“ Lebendspenden und Überkreuz-Lebendspenden.
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 3.646 Organe transplantiert, davon waren 658 Organ-Lebendspenden, dies entspricht einem Anteil von 18 % aller Organtransplantationen. (DSO Jahresbericht 2023, Seite 80).
Die 658 Organlebendspenden verteilten sich auf 608 Nieren und 50 Teil-Lebern.
Im Wesentlichen gelten laut aktuellem Transplantationsgesetz (TPG) folgende Bedingungen für Lebend-Organspenden:
Folgende Beispiele verdeutlichen die Problematik:
Bei einem Ehepaar aus Köln hat die Ehefrau Nierenversagen, sie ist auf der Warteliste für eine Niere. Ihr Ehemann möchte ihr eine seiner Nieren spenden. Alle Bedingungen des §8 TPG sind erfüllt, also kann die Lebendspende-Transplantation durchgeführt werden.
Dieselbe (Personen-) Konstellation in Düsseldorf, allerdings ist der Ehemann als Spender ungeeignet, da es eine Gewebeunverträglichkeit gibt. Es gibt auch keinen weiteren möglichen Lebendspender (Geschwister, Eltern, bester Freund).
Nach geltendem TPG bleibt diese Düsseldorfer Frau an der Dialyse bis eine von EUROTRANSPLANT vermittelte post-mortem-Niere zur Verfügung steht – oder bis zu ihrem Tod.
Die durchschnittliche Wartezeit auf eine Niere in Deutschland liegt bei ca. neun bis zehn Jahren.
Zur Erinnerung: In Spanien beträgt diese durchschnittliche Wartezeit ca. ein Jahr, in Österreich bei ca. zwei Jahren. In diesen Ländern und in vielen weiteren Ländern sind sowohl die Überkreuz-Lebendspende wie auch die Widerspruchsregelung wie auch die Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod erlaubt.
Konkret: In den Niederlanden, in Österreich, in Spanien oder in Frankreich z.B. sähe die Lösung so aus:
Ein Ehepaar lebt in Paris und eines in Lyon. Bei beiden scheidet der Ehemann als Lebendspender aus medizinischen Gründen aus. Allerdings würde die Niere des Pariser Ehemannes der Frau in Lyon passen UND die Niere des Lyoners passt der Frau aus Paris. In Paris oder Lyon könnte dadurch die sog. Überkreuz-Lebendspende durchgeführt werden. Allerdings müssen in Frankreich (und in einigen anderen Ländern) die vier Operationen (zwei Explantationen, zwei Implantationen) zeitgleich durchgeführt werden. (Hintergrund: Zuverlässigkeit der Zusage der Spende).
Hier noch einmal die Lösung als Schemazeichnung:
Beide Paare müssten als potenzielle „Überkreuz-Lebendspender/-Empfänger“ bei EUROTRANSPLANT (oder einer anderen fachkundigen Organisation, die die Vermittlungsliste führt, z.B. die DSO) gemeldet sein, sodass sie nur über EUROTRANSPLANT (oder eine alternative Organisation) „gefunden“ werden können.
Paare, die an einem solchen Überkreuz-Lebendspende-Programm teilnehmen wollen, müssten in eine separate Warteliste übertragen werden. Eine spezielle Software würde dann passende Kombination mit möglichst vielen spendenden und empfangenden Personen ermitteln. Die Software würde diese auf der Basis der Blutgruppen, der Gewebetypisierungen und anderer Parameter, die für den Transplantationserfolg wichtig sind, ermitteln.
Die Bundesregierung plant aktuell, unsere Forderung umzusetzen.
Hier der aktuelle Stand.