… Nachteile diese für viele Organwartepatienten haben könnte.
Hier wird das Verfahren beschrieben, wie es in vielen unserer Nachbarländern funktioniert.
Am 26.4.2023 fand eine Anhörung im Bundestag bzw. im Gesundheitsausschuss des BT, dazu statt. Fast alle Sachverständigen sprachen sich für die Über-Kreuz-Lebendspende aus. Hier geht es zur Aufzeichnung der Anhörung. (auf das untere Foto klicken)
Hier der zugehörige Artikel aus dem Ärzteblatt.
Es scheint also so zu sein, dass Überkreuz-Lebendspenden bald in Deutschland ermöglicht werden. Wir sehen das mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Der Vorteil wäre eine leichte Steigerung der Nierentransplantationen (Prof. Budde von der Charité spricht von „bis zu 150 möglichen Empfängern“); wir sehen den Nachteil, dass die Politik wieder einen Grund finden wird, uns zu sagen:
„Jetzt wartet doch mal ein paar Jahre, dann evaluieren wir das, dann sehen wir weiter. Eine Angenommene Zustimmung oder auch Widerspruchsregelung genannt, wollen wir erst mal nicht.“
Und die Angenommene Zustimmung würde zu erheblich mehr Organspenden führen. Aber das sagten und schrieben wir schon einige Dutzend Male….
Unter dem Strich bleiben bei uns Zweifel, ob es richtig ist, zuerst diesen Teil-Aspekt des Organmangels zu bearbeiten. Immerhin gibt es Risiken für die Spender. Würde man zuerst die Angenommene Zustimmung einführen, gäbe es erst mal keine Risiken für die potenziellen Lebendspender.