Widerspruchsregelung: Anhörung im Bundestag* am 29.1.2025

*Gesundheitsausschuss

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Update vom 1.2.2025:

Pressemitteilung des Bündnisses ProTransplant dazu.

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Zuerst einmal finden Sie hier alle Einzelheiten zu der im Betreff genannten Veranstaltung.

Auf den ersten Blick liest sich dieser Beitrag sehr positiv, weil viele Leser glauben, nun käme es zu der langersehnten Widerspruchsregelung.

Es wird in dieser Legislaturperiode des Bundestages nicht zu einer Widerspruchsregelung kommen, weil die Zeit bis zur Bundestagswahl nicht mehr reicht, den Gesetzesvorschlag zur 2. und 3. Lesung in den Bundestag zu bringen.

Warum nicht?

Ihr wisst alle, dass immer wieder von allen möglichen Politikern gesagt wird, dass das Thema Organspende/ WSR ein ethisches Thema sei und die Entscheidung darüber jedem einzelnen Abgeordneten bzw. seinem Gewissen vorbehalten ist.
Das ist allerdings eine große Lüge!
ProTransplant freut sich ausserordentlich, als Sachverständige am 29.1.2025 in Berlin gehört zu werden.
Einerseits.
Andererseits weiss ProTransplant aus erster Hand, dass (z.B.) die grünen MdB am 16.1.2020 aufgefordert waren, ihrer damaligen Großen Vorsitzenden Baerbock zu folgen und der WSR zu widersprechen.
Der Autor dieser Zeilen ist nicht nur Vorsitzender der Niere NRW e.V., sondern auch Co-Sprecher des Bündnisses ProTransplant.
Jetzt der Bezug zum 29.1.2025:
ProTransplant weiss ebenfalls aus erster Hand, dass der 27.1.2025 der letzte Termin (für eine Sachverständigen-Anhörung) gewesen wäre, um noch eine 2. und 3. Lesung des Gesetzes (pro WSR) vor der BTW durch das jetzige Parlament durchzuführen.
Warum kam es nicht dazu?
Die CDU bzw. ihre MdB im Gesundheitsausschuss hat/ haben dies (wie die SPD) befürwortet.
Allerdings nicht die FDP bzw. ihre MdB im Gesundheitsausschuss.
Dies führte dazu, dass die FDP bzw. ihre MdB ggü. der CDU bzw. ihren MdB sinngemäß erklärte(n): Wenn Ihr dabei bleibt, werden wir die von etlichen geforderte Strafbefreiung bei Abtreibung (Paragraf 218) unterstützen. Wollt Ihr das?
Das wiederum wollte die CDU nicht!
Das Ergebnis/ der Kompromiss war nun eben der 29.1.2025 statt des 27.1.2025.
Damit gibt es zwar die Anhörung, sie hat allerdings keinerlei Auswirkung auf die Zukunft (Diskontinuitätsprinzip des Bundestages).
Wir alle werden nach der BTW wieder bei Null anfangen (müssen).