Wir fordern seit vielen Jahren die Ermöglichung der altruistischen Organ-Lebendspende.
Gewisse Organe können lebend gespendet werden. Es ist grundsätzlich möglich, die Nieren und einen Teil der Leber von lebendspendenden Personen zu transplantieren. (s. auch unseren Beitrag zur Überkreuz-Lebendspende).
In der Schweiz z.B. sind altruistische Lebendspende für eine Niere erlaubt/ möglich, in Deutschland sind sie nicht erlaubt.
Bei Lebendspenden wird zwischen gerichteten und nicht gerichteten, sogenannten altruistischen Spenden unterschieden. Bei der gerichteten Spende erklärt sich die spendende Person bereit, einer bestimmten empfangenden Person eine Niere oder einen Teil der Leber zu spenden. Es handelt sich in den allermeisten Fällen um Spenden innerhalb der Familie (Eltern, Geschwister, Ehepartnerin oder Ehepartner), aber auch zwischen Freunden. In diesem Fall weiss die spendende Person, wem das Organ zugeteilt wird.
Bei der nicht gerichteten, der sogenannten altruistischen Spende beschließt die spendende Person, eine Niere einer ihr unbekannten empfangenden Person zu spenden. In diesem Fall bleiben spendende und empfangende Person anonym und das Organ wird nach den gleichen Regeln wie bei verstorbenen Spenderinnen und Spendern zugeteilt.
Ein Beispiel gefällig?
Wir fordern seit vielen Jahren die WSR für Deutschland!
Wir sind nicht die Einzigen.
Bei Anwendung der WSR wird jeder Mensch, der in Deutschland den Hirntod stirbt, ein potentieller Organspender, außer, er hat zu Lebzeiten einer Organspende ausdrücklich widersprochen.
Der Hirntod kann nur auf einer Intensivstation in einem Krankenhaus festgestellt werden bei einem Patienten, der künstlich beatmet wird.
Potentiell bedeutet, dass der Entnahme der Organe aus medizinischer Sicht nichts entgegensteht (z.B. das Vorliegen von Krebs, HIV).
Ein solcher Widerspruch gegen Organspende kann jederzeit form- und begründungsfrei erfolgen, entweder durch das Tragen eines Organspendeausweises, in dem hinterlegt ist, dass der Träger keine Organe spenden will und/ oder durch eine Patientenverfügung und/ oder durch Klärung mit den Angehörigen.
Die WSR gilt in allen Ländern Europas außer in Deutschland, Dänemark, Litauen und Rumänien. In der Schweiz wird die WSR 2026 eingeführt.
Deutschland gehört zusammen mit Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Slowenien, Kroatien und Ungarn dem Verbund EUROTRANSPLANT an, der die Vermittlung von in diesen Ländern vorhandenen post-mortem-Organen vermittelt. In allen EUROTRANSPLANT-Ländern außer in Deutschland gilt ebenso die WSR.
Der Deutsche Bundestag hat 2020 die Einführung der WSR in Deutschland abgelehnt und für seine Bürger als nicht zumutbar eingestuft.
Die WSR führt in all den o.g. Ländern zu einer erheblich höheren Organspenderate als in Deutschland, sodass über EUROTRANSPLANT mehr Organe aus diesen 7 Ländern nach Deutschland vermittelt werden als umgekehrt. Dies bedeutet, dass der Bundestag in Deutschland zwar gerne Organe aus Ländern mit WSR annimmt, diese WSR aber den Bürgern in Deutschland nicht zumutet.
In Deutschland sterben jedes Jahr ca. 1.000.000 Menschen. Von diesen werden ca. 950 pro Jahr zum postmortalen Organspender (weil sie den Hirntod sterben!).
DSO-Jahresbericht, Seite 6.
Dies sind weniger als 0,1% der Verstorbenen. Dies wiederum bedeutet, dass von der Einführung der WSR in Deutschland ca. 99,9% der Betroffenen (nämlich die Versterbenden) nicht berührt werden. Von der gesamten Bevölkerung sind es sogar nur 0,00114%.
Wir finden es wichtig, diese Größenordnung darzustellen, weil es auch Gegner der WSR gibt, die u.E. mit unlauteren Argumenten und Mythen gegen die Einführung der WSR argumentieren.
Hier haben wir für Sie die 20 beliebtesten Falschmeldungen und Mythen in Form von Fragen und Antworten hinterlegt.
Zurzeit gilt in Deutschland die sog. Zustimmungsregelung, d.h. jeder Mensch muss zu Lebzeiten einer Organspende -im Fall seines Hirntods- ausdrücklich zugestimmt haben. Eine solche Zustimmung kann jederzeit form- und begründungsfrei erfolgen, entweder durch das Tragen eines Organspendeausweises, in dem hinterlegt ist, dass der Träger Organe spenden will und/ oder durch eine Patientenverfügung und/ oder durch Klärung mit den Angehörigen.
Es gibt jedoch Hoffnung, Hoffnung aus zwei Quellen:
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die WSR einzuführen. Aus der Mitte des Bundestages gibt es eine identische Initiative. Und was sagt die Bundesregierung dazu konkret?
Sehr wahrscheinlich wird es also im Oktober/November 2024 zu einer erneuten Abstimmung im Bundestag über die WSR kommen.