Frankfurt am Main, 23. Juli 2025. Die 100.000. Nierenübertragung fand Anfang Juli in einem der 43 Transplantationszentren statt – knapp 62 Jahre, nachdem die Übertragung einer Niere im Berliner Klinikum Steglitz am 27. November 1963 den Beginn der hiesigen Transplantationsmedizin einläutete.
„Diese besondere Zahl steht für 100.000 neue Lebenschancen, die in den vergangenen sechs Jahrzehnten schwer kranken Menschen überwiegend nach postmortaler, aber auch nach Lebendspende geschenkt wurden“, erklärt Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). „Wir möchten diesen Meilenstein zum Anlass nehmen, um allen Spenderinnen und Spendern sowie deren Angehörigen zu danken, die diese Transplantationen überhaupt möglich gemacht haben.“
Die Nierentransplantation stellt heute ein erfolgreiches und etabliertes Verfahren für Patienten und Patientinnen dar, deren Nieren nur eingeschränkt funktionieren oder in absehbarer Zeit versagen. Ein Jahr nach der Transplantation sind mehr als 90 Prozent der verpflanzten Nieren noch funktionstüchtig. Es gibt Nierenempfänger, die sogar mehrere Jahrzehnte mit dem Spenderorgan leben – so wie Eberhard Schollmeyer, der vor 40 Jahren eine neue Niere erhielt: „Seit vier Jahrzehnten lebe ich voller Dankbarkeit gegenüber meinem Spender, der mir meine Lebensqualität zurückgegeben hat. Vier Jahrzehnte, in denen ich dank der Spenderniere studieren, eine Familie gründen und Freude erleben durfte, meinem Beruf und meinen Hobbies nachgehen konnte – diese erhaltene Zeit ist das wertvollste Geschenk, das ein Mensch einem anderen vermachen kann.“
Zu welchen sportlichen Höchstleistungen diese geschenkten Lebensjahre Transplantierte beflügeln können, werden im August dieses Jahres eindrücklich die World Transplant Games in Dresden demonstrieren. Die teilnehmenden Athletinnen und Athleten aus mehr als 60 Ländern, unter ihnen in den letzten Jahren auch Eberhard Schollmeyer, zeigen auf großer Bühne: Organspende bedeutet nicht nur überleben, sondern leben mit allen seinen Möglichkeiten und Facetten – bis hin zu sportlichen Höchstleistungen.
DSO-Vorstand Rahmel weist aber auch darauf hin, dass der Erfolgszahl von mittlerweile
100.000 erfolgten Nierentransplantationen nach wie vor ein wesentlich höherer Bedarf an Spendernieren gegenübersteht. Allein im vergangenen Jahr umfasste die entsprechende Warteliste zum Stichtag 31. Dezember 6.397 als transplantabel gemeldete Patientinnen und Patienten, gleichzeitig gab es aber nur 2.075 Nierentransplantationen. Diese 6.397 gemeldeten Patienten sind mit 77 Prozent auch Großteil aller 8.260 Schwerkranken auf den Wartelisten für ein Spenderorgan.
„Es ist mittlerweile keine Seltenheit, dass Patienten 8 oder 10 Jahre auf eine Nierenspende warten“, so Rahmel. Und leider ist das nur die Spitze des Eisbergs: Experten gehen davon aus, dass von den bundesweit rund 100.000 Dialysepatienten etwa ein Drittel ebenfalls von einer Transplantation profitieren würde. Die Dialyse ist eine künstliche Blutwäsche, mit deren Hilfe die Wartezeit bis zu einer möglichen Nierentransplantation überbrückt werden kann.
Bundesweit wurden in den ersten sechs Monates des Jahres 793 Nieren nach postmortaler Spende transplantiert, 6.203 Patientinnen und Patienten standen Ende Juni als transplantabel gemeldet auf der Warteliste für eine Niere. „Für viele von ihnen ist die Transplantation die einzige Chance, um länger und besser zu leben“, betont Rahmel.
Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende in Deutschland und unterstützt die rund 1.200 Entnahmekrankenhäuser bei der Durchführung von Organspenden. Auch die Begleitung von Angehörigen während und nach einer Organspende ist der DSO ein wichtiges Anliegen.
Auf der Website von Deutsche Stiftung Organtransplantation finden Sie diese Pressemitteilung zum Download.
Was genau steckt hinter der elektronische Patientenakte? Wer kann auf die Daten zugreifen? Welche Vorteile oder Risiken bringt sie?In dieser Folge des Selbsthilfe-Podcast spricht Marius Schlichting mit Jana Hassel von der BAG Selbsthilfe über den aktuellen Stand der ePA, Datenschutzfragen und die Herausforderungen bei der Umsetzung.
Die Infos finden sich auf der Homepage der BAG Selbsthilfe – Rubrik „Der Selbsthilfe Podcast„.
Aktuelle Zahlen zufolge ist die Nutzung von Antibiotika in Deutschland 2023 um 18,4 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen und liegt sogar gut 6 % höher als vor der Pandemie 2019. Dies zeigt eine neue Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) auf Basis der Arzneimittelverordnungsdaten aller gesetzlich Krankenversicherten.
Werden Antibiotika sehr häufig und unsachgemäß eingesetzt, kann sich ein resistent gewordener Erreger besonders gut vermehren. Er kann sich dann leicht gegen alle anderen Bakterien durchsetzen, die noch auf Antibiotika reagieren. Steckt sich jemand mit diesem resistenten Erreger an, hilft die bisherige Antibiotika-Behandlung nicht mehr. Mehr Informationen finden sich u.a. unter: http://www.vdek.com/LVen/NRW/Service/antibiotika-kampagne.html
Politisches Engagement kann für Menschen mit Behinderungen eine Herausforderung sein – vor allem, wenn nicht klar ist, an wen sich Interessierte vor Ort wenden können. Die NRW-Karte der LAG Selbsthilfe NRW e.V. schafft nun Abhilfe. Sie zeigt, wo es in Nordrhein-Westfalen kommunale Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte gibt. Mit nur wenigen Klicks sind Ansprechpartner/-innen zu finden: Direkt zur Karte.
Seit Jahren engagieren sich die Aktiven von Niere NRW e.V. für die Einführung der Widerspruchsregelung – an erster Stelle unser kürzlich verstorbener Vorsitzender Mario Rosa-Bian. Die Formulierung im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wäre ihm sicher zu wenig konkret. Dort heisst es: Wir wollen die Zahl von Organ- und Gewebespenden deutlich erhöhen und dafür die Voraussetzungen verbessern. Aufklärung und Bereitschaft sollen gefördert werden. Die Nierenerkrankten, die immer länger auf eine Organspende warten, müssen nun darauf vertrauen, dass der neue Gesundheitsminister und sein Ministerium Vorschläge machen um diese Ziele zu erreichen. Wir bleiben bei unserer Forderung: Einführung der Widerspruchsregelung als erster Schritt zur Verbesserung der Situation von Wartepatientinnen und -patienten.
Ja, wir erleben eine menschengemachte Klimaveränderung durch einen gigantischen Ausstoß von CO2 in die Erdatmosphäre. Ja, wir müssen viele Maßnahmen ergreifen, um diesen CO2-Ausstoß zu reduzieren. Bestimmte, ich nenne sie mal „grüne Mediziner und Betriebswirtschaftler“ haben uns Dialysepatienten entdeckt, um den Ausstoß von CO2 zu reduzieren:
Kürzere Dialysezeiten, weniger zu erwärmendes Wasser, weniger Heissreinigung der Dialysegeräte, Wiederverwendung von Filtern, mehr Sammeltaxis für die Patiententransporte, weniger CO2 durch weniger Anfahrten von Ärzten und Pflegekräften zu den Praxen. Alles im Zweifel zu Lasten von uns Dialysepatienten.
Hier sind alle Details dazu.
Das Bündnis ProTransplant setzt sich für eine Verbesserung der Situation der Organ-Wartepatienten ein.
Es besteht aus diesen Vereinen/ Gruppierungen, seit neuestem auch die IG Niere Bayern.
Zu Ihrer Information hier die letzten Stellungnahmen / Pressemitteilungen des Bündnisses:
16.12.2024 Leben retten. Mit der Widerspruchsregelung. Jetzt.
28.10.2024 Chance auf Widerspruchsregelung darf nicht noch einmal verspielt werden
23.07.2024 20 Antworten auf häufige Fragen zur Widerspruchsregelung
13.06.2024 Einführung der Widerspruchsregelung überfällig
Bei der Lebend-Organspende (bei Niere und Teilleber möglich) kennen sich natürlich Spender und Empfänger.
Bei der (meistens) vorgenommenen post-mortem-Organspende kennen sich Spender und Empfänger natürlich nicht.
Gleichwohl möchte so mancher Organempfänger den Angehörigen des Spenders seinen großen Dank ausdrücken. Seit einigen Jahren gibt es zum Glück -im Gegensatz zu früher- dafür einen geregelten Prozess.
Wenn Sie also Ihren Dank der „Spenderfamilie“ ausdrücken möchten, finden Sie hier die notwendigen Schritte.
Wir fordern seit vielen Jahren die Ermöglichung der Überkreuz-Lebendspende.
Wir müssen unterscheiden zwischen „normalen“ Lebendspenden und Überkreuz-Lebendspenden.
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 3.646 Organe transplantiert, davon waren 658 Organ-Lebendspenden, dies entspricht einem Anteil von 18 % aller Organtransplantationen. (DSO Jahresbericht 2023, Seite 80).
Die 658 Organlebendspenden verteilten sich auf 608 Nieren und 50 Teil-Lebern.
Im Wesentlichen gelten laut aktuellem Transplantationsgesetz (TPG) folgende Bedingungen für Lebend-Organspenden:
Folgende Beispiele verdeutlichen die Problematik:
Bei einem Ehepaar aus Köln hat die Ehefrau Nierenversagen, sie ist auf der Warteliste für eine Niere. Ihr Ehemann möchte ihr eine seiner Nieren spenden. Alle Bedingungen des §8 TPG sind erfüllt, also kann die Lebendspende-Transplantation durchgeführt werden.
Dieselbe (Personen-) Konstellation in Düsseldorf, allerdings ist der Ehemann als Spender ungeeignet, da es eine Gewebeunverträglichkeit gibt. Es gibt auch keinen weiteren möglichen Lebendspender (Geschwister, Eltern, bester Freund).
Nach geltendem TPG bleibt diese Düsseldorfer Frau an der Dialyse bis eine von EUROTRANSPLANT vermittelte post-mortem-Niere zur Verfügung steht – oder bis zu ihrem Tod.
Die durchschnittliche Wartezeit auf eine Niere in Deutschland liegt bei ca. neun bis zehn Jahren.
Zur Erinnerung: In Spanien beträgt diese durchschnittliche Wartezeit ca. ein Jahr, in Österreich bei ca. zwei Jahren. In diesen Ländern und in vielen weiteren Ländern sind sowohl die Überkreuz-Lebendspende wie auch die Widerspruchsregelung wie auch die Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod erlaubt.
Konkret: In den Niederlanden, in Österreich, in Spanien oder in Frankreich z.B. sähe die Lösung so aus:
Ein Ehepaar lebt in Paris und eines in Lyon. Bei beiden scheidet der Ehemann als Lebendspender aus medizinischen Gründen aus. Allerdings würde die Niere des Pariser Ehemannes der Frau in Lyon passen UND die Niere des Lyoners passt der Frau aus Paris. In Paris oder Lyon könnte dadurch die sog. Überkreuz-Lebendspende durchgeführt werden. Allerdings müssen in Frankreich (und in einigen anderen Ländern) die vier Operationen (zwei Explantationen, zwei Implantationen) zeitgleich durchgeführt werden. (Hintergrund: Zuverlässigkeit der Zusage der Spende).
Hier noch einmal die Lösung als Schemazeichnung:
Beide Paare müssten als potenzielle „Überkreuz-Lebendspender/-Empfänger“ bei EUROTRANSPLANT (oder einer anderen fachkundigen Organisation, die die Vermittlungsliste führt, z.B. die DSO) gemeldet sein, sodass sie nur über EUROTRANSPLANT (oder eine alternative Organisation) „gefunden“ werden können.
Paare, die an einem solchen Überkreuz-Lebendspende-Programm teilnehmen wollen, müssten in eine separate Warteliste übertragen werden. Eine spezielle Software würde dann passende Kombination mit möglichst vielen spendenden und empfangenden Personen ermitteln. Die Software würde diese auf der Basis der Blutgruppen, der Gewebetypisierungen und anderer Parameter, die für den Transplantationserfolg wichtig sind, ermitteln.
Die Bundesregierung plant aktuell, unsere Forderung umzusetzen.
Hier der aktuelle Stand.
(mehr …)
Wir fordern seit vielen Jahren die Möglichkeit der post-mortem-Organspende auch nach Feststellung des sog. Herz-Kreislauf-Tods. Es bedeutet genau nicht, dass jeder Mensch, dessen Herz/ Kreislauf nicht mehr schlägt/ läuft, automatisch Organspender wird.
Sondern handelt es sich hierbei um eine besondere Form der Palliativ-Begleitung.
In Deutschland sind post-mortem-Organentnahmen laut aktuellem Transplantationsgesetz nur nach der Feststellung des sog. Hirntods erlaubt.
In vielen Ländern Europas ist die post-mortem-Organentnahme auch nach Feststellung des Herz-Kreislauf-Tods erlaubt; dies bedeutet, dass
einem Patienten, der auf der Intensivstation liegt
und
künstlich beatmet wird
eine infauste Prognose hat
bei dem ein Teil-Hirntod festgestellt wurde
in seiner Patientenverfügung für diesen Fall eine Organspende gewollt hat
dessen Angehörige nach Rücksprache mit den Ärzten für genau diese Konstellation einer Organentnahme zugestimmt haben, die künstliche Beatmung abgestellt wird
demzufolge dann nach 5 bis 30 Minuten verstirbt.
Die Angehörigen können natürlich dem Sterbeprozess beiwohnen. Je nach Land lässt man ihn nach Herzstillstand ca. 5 bis 20 Minuten unangetastet (no-touch-phase). Nach dieser Zeit wird dieser Patient wie ein hirntoter potentieller Organspender behandelt.
In den Niederlanden und in der Schweiz sind knapp über 50% der post-mortem-Organspender solche nach Herz-Kreislauf-Tod. Solche Fälle sind statistisch ähnlich selten wie Organspender nach Hirntod, machen also ebenso weniger als 0,1% der Versterbenden aus. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass in Deutschland durch die Einführung der Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod die Zahl der Organspenden im Idealfall verdoppelt werden könnte und damit das Sterben und das Leid der Organ-Wartepatienten erheblich vermindert werden könnte.
Siehe hierzu auch folgende Information.
Wir fordern seit vielen Jahren die Ermöglichung der altruistischen Organ-Lebendspende.
Gewisse Organe können lebend gespendet werden. Es ist grundsätzlich möglich, die Nieren und einen Teil der Leber von lebendspendenden Personen zu transplantieren. (s. auch unseren Beitrag zur Überkreuz-Lebendspende).
In der Schweiz z.B. sind altruistische Lebendspende für eine Niere erlaubt/ möglich, in Deutschland sind sie nicht erlaubt.
Bei Lebendspenden wird zwischen gerichteten und nicht gerichteten, sogenannten altruistischen Spenden unterschieden. Bei der gerichteten Spende erklärt sich die spendende Person bereit, einer bestimmten empfangenden Person eine Niere oder einen Teil der Leber zu spenden. Es handelt sich in den allermeisten Fällen um Spenden innerhalb der Familie (Eltern, Geschwister, Ehepartnerin oder Ehepartner), aber auch zwischen Freunden. In diesem Fall weiss die spendende Person, wem das Organ zugeteilt wird.
Bei der nicht gerichteten, der sogenannten altruistischen Spende beschließt die spendende Person, eine Niere einer ihr unbekannten empfangenden Person zu spenden. In diesem Fall bleiben spendende und empfangende Person anonym und das Organ wird nach den gleichen Regeln wie bei verstorbenen Spenderinnen und Spendern zugeteilt.
Ein Beispiel gefällig?