Organspende: Was läuft falsch in Deutschland? – Sachstand, Lage, Bewertung, Empfehlung

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Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod. Was ist das denn?

Wir fordern seit vielen Jahren die Möglichkeit der post-mortem-Organspende auch nach Feststellung des sog. Herz-Kreislauf-Tods. Es bedeutet genau nicht, dass jeder Mensch, dessen Herz/ Kreislauf nicht mehr schlägt/ läuft, automatisch Organspender wird.

Sondern handelt es sich hierbei um eine besondere Form der Palliativ-Begleitung.

 

In Deutschland sind post-mortem-Organentnahmen laut aktuellem Transplantationsgesetz nur nach der Feststellung des sog. Hirntods erlaubt.

 

In vielen Ländern Europas ist die post-mortem-Organentnahme auch nach Feststellung des Herz-Kreislauf-Tods erlaubt; dies bedeutet, dass

einem Patienten, der auf der Intensivstation liegt

und

künstlich beatmet wird

und

eine infauste Prognose hat

und

bei dem ein Teil-Hirntod festgestellt wurde

und

in seiner Patientenverfügung für diesen Fall eine Organspende gewollt hat

und

dessen Angehörige nach Rücksprache mit den Ärzten für genau diese Konstellation einer Organentnahme zugestimmt haben, die künstliche Beatmung abgestellt wird

und

demzufolge dann nach 5 bis 30 Minuten verstirbt.

Die Angehörigen können natürlich dem Sterbeprozess beiwohnen. Je nach Land lässt man ihn nach Herzstillstand ca. 5 bis 20 Minuten unangetastet (no-touch-phase). Nach dieser Zeit wird dieser Patient wie ein hirntoter potentieller Organspender behandelt.

In den Niederlanden und in der Schweiz sind knapp über 50% der post-mortem-Organspender solche nach Herz-Kreislauf-Tod. Solche Fälle sind statistisch ähnlich selten wie Organspender nach Hirntod, machen also ebenso weniger als 0,1% der Versterbenden aus. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass in Deutschland durch die Einführung der Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod die Zahl der Organspenden im Idealfall verdoppelt werden könnte und damit das Sterben und das Leid der Organ-Wartepatienten erheblich vermindert werden könnte.

Siehe hierzu auch folgende Information.

Altruistische Organ-Lebendspende – Was ist das denn?

Wir fordern seit vielen Jahren die Ermöglichung der altruistischen Organ-Lebendspende.

Gewisse Organe können lebend gespendet werden. Es ist grundsätzlich möglich, die Nieren und einen Teil der Leber von lebendspendenden Personen zu transplantieren. (s. auch unseren Beitrag zur Überkreuz-Lebendspende).

In der Schweiz z.B. sind altruistische Lebendspende für eine Niere erlaubt/ möglich, in Deutschland sind sie nicht erlaubt.

Bei Lebendspenden wird zwischen gerichteten und nicht gerichteten, sogenannten altruistischen Spenden unterschieden. Bei der gerichteten Spende erklärt sich die spendende Person bereit, einer bestimmten empfangenden Person eine Niere oder einen Teil der Leber zu spenden. Es handelt sich in den allermeisten Fällen um Spenden innerhalb der Familie (Eltern, Geschwister, Ehepartnerin oder Ehepartner), aber auch zwischen Freunden. In diesem Fall weiss die spendende Person, wem das Organ zugeteilt wird.

Bei der nicht gerichteten, der sogenannten altruistischen Spende beschließt die spendende Person, eine Niere einer ihr unbekannten empfangenden Person zu spenden. In diesem Fall bleiben spendende und empfangende Person anonym und das Organ wird nach den gleichen Regeln wie bei verstorbenen Spenderinnen und Spendern zugeteilt.

Ein Beispiel gefällig?

Widerspruchsregelung (WSR) bei der Organspende. Was ist das?

Wir fordern seit vielen Jahren die WSR für Deutschland!

Wir sind nicht die Einzigen.

Bei Anwendung der WSR wird jeder Mensch, der in Deutschland den Hirntod stirbt, ein potentieller Organspender, außer, er hat zu Lebzeiten einer Organspende ausdrücklich widersprochen.

Der Hirntod kann nur auf einer Intensivstation in einem Krankenhaus festgestellt werden bei einem Patienten, der künstlich beatmet wird.

Potentiell bedeutet, dass der Entnahme der Organe aus medizinischer Sicht nichts entgegensteht (z.B. das Vorliegen von Krebs, HIV).

Ein solcher Widerspruch gegen Organspende kann jederzeit form- und begründungsfrei erfolgen, entweder durch das Tragen eines Organspendeausweises, in dem hinterlegt ist, dass der Träger keine Organe spenden will und/ oder durch eine Patientenverfügung und/ oder durch Klärung mit den Angehörigen.

Die WSR gilt in allen Ländern Europas außer in Deutschland, Dänemark, Litauen und Rumänien. In der Schweiz wird die WSR 2026 eingeführt.

Deutschland gehört zusammen mit Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Slowenien, Kroatien und Ungarn dem Verbund EUROTRANSPLANT an, der die Vermittlung von in diesen Ländern vorhandenen post-mortem-Organen vermittelt. In allen EUROTRANSPLANT-Ländern außer in Deutschland gilt ebenso die WSR.

Der Deutsche Bundestag hat 2020 die Einführung der WSR in Deutschland abgelehnt und für seine Bürger als nicht zumutbar eingestuft.

Die WSR führt in all den o.g. Ländern zu einer erheblich höheren Organspenderate als in Deutschland, sodass über EUROTRANSPLANT mehr Organe aus diesen 7 Ländern nach Deutschland vermittelt werden als umgekehrt. Dies bedeutet, dass der Bundestag in Deutschland zwar gerne Organe aus Ländern mit WSR annimmt, diese WSR aber den Bürgern in Deutschland nicht zumutet.

In Deutschland sterben jedes Jahr ca. 1.000.000 Menschen. Von diesen werden ca. 950 pro Jahr zum postmortalen Organspender (weil sie den Hirntod sterben!).

DSO-Jahresbericht, Seite 6.

Dies sind weniger als 0,1% der Verstorbenen. Dies wiederum bedeutet, dass von der Einführung der WSR in Deutschland ca. 99,9% der Betroffenen (nämlich die Versterbenden) nicht berührt werden. Von der gesamten Bevölkerung sind es sogar nur 0,00114%.

Wir finden es wichtig, diese Größenordnung darzustellen, weil es auch Gegner der WSR gibt, die u.E. mit unlauteren Argumenten und Mythen gegen die Einführung der WSR argumentieren.

Hier haben wir für Sie die 20 beliebtesten Falschmeldungen und Mythen in Form von Fragen und Antworten hinterlegt.

Zurzeit gilt in Deutschland die sog. Zustimmungsregelung, d.h. jeder Mensch muss zu Lebzeiten einer Organspende -im Fall seines Hirntods- ausdrücklich zugestimmt haben. Eine solche Zustimmung kann jederzeit form- und begründungsfrei erfolgen, entweder durch das Tragen eines Organspendeausweises, in dem hinterlegt ist, dass der Träger Organe spenden will und/ oder durch eine Patientenverfügung und/ oder durch Klärung mit den Angehörigen.

Es gibt jedoch Hoffnung, Hoffnung aus zwei Quellen:

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die WSR einzuführen.
Aus der Mitte des Bundestages gibt es eine identische Initiative.
Und was sagt die Bundesregierung dazu konkret? 

 

Sehr wahrscheinlich wird es also im Oktober/November 2024 zu einer erneuten Abstimmung im Bundestag über die WSR kommen.

Wer fordert die Widerspruchsregelung?

Und, last but not least: Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier

Geschützt: Rechenschafts- und Kassenbericht 2023

Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Bitte gib unten das Passwort ein, um ihn anzeigen zu können.

Schreiben Sie an einem Buch mit!

Pater Klaus Schäfer aus Regensburg ist ein großer Unterstützer aller Wartepatienten und hat schon etliche Bücher geschrieben.

 

Jetzt arbeitet er an einem neuen Buch. Sie können auch daran mitarbeiten, wenn Sie Wartepatient sind.

Alles weitere hier.

NRW-Gesundheitsminister Laumann treibt weiter an zur Widerspruchsregelung

NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) sagt, was er macht und macht, was er sagt.

Nachdem der Bundestag/ die Bundesregierung nicht auf die Empfehlung des Bundesrates von Dezember 2023 zur Einführung der Widerspruchsregelung (WSR) reagiert hat, hat er nun einen konkreten Gesetzesvorschlag zur Einführung der WSR in den Bundesrat eingebracht. Dieser hat ihn an seine zuständigen Ausschüsse (Gesundheit und Justiz) delegiert. Es ist davon auszugehen, dass die nächste Vollversammlung des Bundesrats diesen Gesetzesvorschlag an die Bundesregierung zur Bearbeitung weitergibt.

Verfassungsbeschwerde in Sachen Organspende

Wir möchten Sie auf diese Spendenaktion des Bündnisses ProTransplant hinweisen und bitten Sie ebenfalls um eine Spende für die Initiatoren. Hintergrund, Ziele, Vorgehen usw. finden Sie hier.

 

Alternative Spendenmöglichkeit:

ProTransplant ist „nur“ ein formfreies Bündnis, das nicht gemeinnützig ist.

Allerdings ist die „I.G. Niere NRW e.V“ gemeinnützig, unsere Bankverbindung lautet: DE27 3055 0000 0000 1220 69, Sparkasse Neuss.

 

Diese können Sie ebenfalls benutzen, um ProTransplant zu unterstützen, da unsere Satzung die Weiterleitung einer solchen (zweckgebundenen) Spende erlaubt.

 

Bitte kündigen Sie die Überweisung („zweckgebundene Spende für die VB von ProTransplant“) per mail an Frau Sabine Link (s.link@niere-nrw.de), an.

Frau Link wird Ihnen umgehend die Bescheinigung zustellen.

Und nochmals ein dickes DANKE im Namen aller Wartepatienten.

Und bitte teilen Sie diese Spendenaktion mit Ihren Freunden, Kollegen, Mitpatienten.

Pressekonferenz von ProTransplant zur Verfassungsbeschwerde

von Mario Rosa-Bian

Das Bündnis ProTransplant, zu dem auch die I.G. Niere NRW e.V. gehört, hat am 21.5.2024 eine Pressekonferenz durchgeführt auf der die Verfassungsbeschwerde gegen das Transplantationsgesetz erläutert wurde. Dies betrifft die Ursachen, die juristische Argumentation und das weitere Vorgehen.

Gier die Pressemeldung dazu:

 

 

Was hat ein Bericht über eine Leberspende auf dieser Nierenseite verloren?

Letztendlich ist das Transplantationsgesetz für alle Organ-Wartepatienten gleich schlecht.

Wir denken, das müssen wir an dieser Stelle nicht mehr erläutern.

 

Lesen Sie bitte den letzten Eintrag in Rebeccas Blog.

 

Die in dem Blog erwähnte Spende für ProTransplant führt zu der geplanten Verfassungsbeschwerde.

Handbuch der Selbstbestimmung – Gesundheit

Wie bereitet man sich am besten auf ein Arztgespräch vor? Welche medizinischen Maßnahmen wurden beispielsweise bereits gegen bestehende Beschwerden eingeleitet? Und was ist sonst noch für die Dokumentation der Behandlung und Genesung wichtig? Die Antworten auf diese Fragen haben Patient*innen mit dem „Handbuch der Selbstbestimmung – Gesundheit“ der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW immer im Blick!

 

Das Handbuch beinhaltet nicht nur viele praktische Tipps für die ambulante Versorgung, den Klinikaufenthalt und die Rehabilitation, sondern auch Checklisten und Tabellen für eigene Notizen, um alle Informationen zum Behandlungsverlauf an einem Ort sammeln zu können und stets griffbereit zu haben. Dadurch möchten wir eine Behandlung auf Augenhöhe, die Kommunikation aller Beteiligten wie auch die Versorgungssicherheit in unserem Bundesland weiter stärken!

 

Interessierte können das kostenlose „Handbuch der Selbstbestimmung – Gesundheit“, das durch die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in NRW gefördert wurde, hier direkt beziehen – entweder als Printexemplar, zum Herunterladen als barrierefreie PDF-Datei oder ab dem Sommer 2024 auch zum Download in Leichter Sprache.

 

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